Praxis der Unternehmensberichterstattung in Krisenzeiten
Eine erste Analyse der IFRS-Abschlüsse, Ad-hoc- und APA-Meldungen börsenotierter österreichischer Unternehmen.
Eine erste Analyse der IFRS-Abschlüsse, Ad-hoc- und APA-Meldungen börsenotierter österreichischer Unternehmen.
Kennen Sie EBATBS? Das sind „Earnings Before All The Bad Stuff“. Die IFRS enthalten derzeit keine Vorschriften für Zwischensummen in der Ergebnisrechnung. Das IASB (International Accounting Standards Board) diskutiert aber gerade, ob es solche vorgeben soll und wenn ja, welche. Hier sind die wesentlichen Argumente.
Nachholung eines überfälligen Schritts
In Bezug auf die IFRS waren die letzten Jahre von erheblichen Änderungen geprägt: Seit 1. 1. 2018 haben Unternehmen die neuen Regelungen sowohl zur Erlösrealisierung (IFRS 15) als auch zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) verpflichtend anzuwenden. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2018 beginnen, sind nun auch die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen umzusetzen (IFRS 16).
Problemaufriss und Stand der herrschenden Meinung
Von der Bewertung über KPI-Management bis hin zum Zusammenspiel mit IFRS.
IFRS 16 soll die Vergleichbarkeit von Unternehmen und die Transparenz betreffend Leasingverhältnisse deutlich erhöhen. Auswirkungen ergeben sich primär für den Leasingnehmer, für den eine Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverträgen entfällt. Bis auf wenige Ausnahmen ist in allen Fällen nunmehr bilanziell ein Vermögenswert (Nutzungsrecht) und eine dem gegenüberstehende Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Dies bringt für leasingintensive Unternehmen eine deutliche Ausweitung der Bilanzsumme und eine Erhöhung des Verschuldungsgrades mit sich. Damit ist aber keine Verschlechterung der wirtschaftlichen Position von Unternehmen verbunden, weil Leasingverpflichtungen bei der Beurteilung von Unternehmen im Rahmen einer Bilanzanalyse auch bisher schon zu berücksichtigen waren.
Was bedeutet (At-)Equity Measurement?
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