Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16
In Bezug auf die IFRS waren die letzten Jahre von erheblichen Änderungen geprägt: Seit 1. 1. 2018 haben Unternehmen die neuen Regelungen sowohl zur Erlösrealisierung (IFRS 15) als auch zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) verpflichtend anzuwenden. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2018 beginnen, sind nun auch die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen umzusetzen (IFRS 16).