ESEF-Reporting – elektronische Finanzberichterstattung in der EU

Nachholung eines überfälligen Schritts


Für IFRS-Jahreskonzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen ist in der EU ab 2020 eine ESEF-Berichterstattung vorgeschrieben, mittels derer diese Finanzberichte in Form strukturierter Daten auch maschinenlesbar sein werden. Damit zieht man gegenüber den USA nach, wo die dortige SEC eine derartige XBRL-Finanzberichterstattung bereits seit 2009 vorsieht. Neben der EU-Verordnung wird im nachfolgenden Artikel auf die ESEF-Taxonomie, das Berichtsformat iXBRL, die zwei wichtigsten Implementierungs­methoden sowie den Ablauf eines typischen ESEF-Reporting-Implementierungsprojekts (inkl möglichen Herausforderungen und Erfolgs­faktoren) eingegangen. Der Nutzen dieser neuen Regelung für die Stakeholder sollte die Kosten der Anwender mittel- bis lang­fristig übersteigen.

1. Einleitung

Die Europäische Kommission hat am 29. 5. 2019 die delegierte Verordnung (EU) 2018/815 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, nach der alle börsennotierten Unternehmen in der gesamten Europäischen Union verpflichtet sind, ihre IFRS-Jahreskonzernabschlüsse ab dem 1. 1. 2020 digital als Inline-XBRL 1 -Dokumente im European Single Electronic Format (ESEF) einzureichen. 2

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) hat bereits im Jahr 2009 XBRL zum verpflichtenden technischen Reporting-Standard einer elektronischen Finanzberichterstattung erhoben, um dadurch die Transparenz­vorschriften besser bedienen zu können. 3

Insofern handelt es sich um die Nachholung eines überfälligen Schritts, der auch versinnbildlicht, wie weit die EU der USA puncto Digitalisierung generell (noch immer) hinterherhinkt.

2. Wieso wird ESEF-Reporting benötigt?

ESEF-Reporting bringt den Vorteil von Kostensenkungen, einerseits bei der Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts (der in gedruckter Form auch immer seltener nachgefragt wird) und andererseits bei der Informations­gewinnung seitens der Adressaten des Finanzberichts, mit sich. Die ESMA (European Securities and Markets Authority) argumentiert auch damit, dass die Nachfrage nach Finanzinformation steigen sollte, wenn diese kostenlos im Internet zu finden sind.

Weiters kommt es durch das ESEF-Reporting zu einer schnelleren Bereit­stellung der gewünschten Finanzdaten.

Die ESMA unterhält ein Zugangsportal auf ihrer Webseite, das Finanzinformationen abruft, die auf nationalen Systemen (zB beim Bundesanzeiger oder im Firmenbuch) gespeichert sind. Dies ermöglicht eine Zentralisierung der gesuchten Informationen; insbesondere sind ua alle IFRS-Jahreskonzernfinanzberichte, die ESEF anwenden, enthalten.

Zugleich sollten auch unmittelbarere und objektivere Informationen erhalten werden können, da diese direkt vom Unternehmen etikettiert werden.

Eine Filterfunktion erleichtert den Zugang zu Information im Anhang, was möglicherweise zu einer stärkeren Berücksichtigung dieser bei Investitions­entscheidungen führen könnte. 4

Durch das ESEF-Reporting kann zukünftig eine große Menge an Finanzinformationen, die leicht in andere Formate (Excel, SQL) umwandelbar sind, ohne großen Aufwand und manuelle Aufbereitung analysiert und verglichen werden 5 ; außerdem besteht die Möglichkeit zur Entwicklung von Innovationen, die auf XHTML 6 basieren (künstliche Intelligenz, die zB mithilfe der Datenbank Beratung bezüglich Kaufentscheidungen anbietet).

Jedenfalls sollte sich der Fokus bei den Stakeholdern nun von der Daten­erhebung Richtung Datenanalyse verschieben lassen können.

Außerdem wird die Verfügbarkeit wichtiger Finanzinformationen in allen 28 Amtssprachen der EU sichergestellt, was Sprachbarrieren überwinden helfen sollte.

3. Anwendung in der EU (ESEF-Verordnung)

Die ESEF-Verordnung 7 gilt nur für Emittenten, die an einem regulierten Markt notieren. Dies sind in der EU ca 7.500 Konzerne (in Österreich ca 120). Allerdings sind nur jene Unternehmen vom ESEF-Reporting betroffen, die einen IFRS-Konzernabschluss erstellen, was nach Schätzung der ESMA ca 5.300 Konzerne (in Österreich ca 90) umfassen wird. 8 In Österreich erfolgte die rechtliche Umsetzung durch § 150 BörseG . Ab 1. 1. 2020 wird gem Art 4 der ESEF-Verordnung zumindest die Kennzeichnung und das Tagging für alle Zahlen der primären IFRS-Konzernabschlussbestandteile (dh der Bilanz, der Gesamtergebnis­rechnung, der Kapitalfluss­rechnung und der Eigen­kapitalveränderungs­rechnung) erforderlich sein, womit insgesamt 234 Elemente zu etikettieren sein werden. Weiters werden bestimmte in der ESEF-Verordnung vorge­gebene Basis­unternehmensinformationen (zB Name, Sitz, Rechtsform) mit entsprechenden Etikettierungen zu versehen sein.

Ab 1. 1. 2022 wird dann eine volle Implementierung gefordert sein, die dann auch die Anhangsangaben miteinschließen wird, wovon ca 200 Anhangsinformationen betroffen sein werden. Dabei sind sowohl Textblöcke (zB Beschreibung der einzelnen Bilanzierungs­methoden) als auch Etiketten für die zahlreichen Betragsangaben (zB Anlagenspiegel) vorge­geben. Zusätzlich können die Ersteller neben der TextblockEtikettierung im Rahmen der ESEF-Verordnung auf freiwilliger Basis auch eine feinere Granularität für die Etikettierung anwenden. Allerdings besteht für alle Unternehmen die Möglichkeit (unter Anwendung der offiziellen Kerntaxonomie), freiwillig im Voraus über die Mindeststandards hinauszugehen.

Eine Liste der Angabepflichten findet sich im Anhang II der Verordnung der EU-Kommission.

Darüber hinaus können auf freiwilliger Basis auch andere in den IFRS-Konzernabschlüssen enthaltene Angaben ausgezeichnet werden.

Nicht verlangt wird ein ESEF-Reporting hingegen bei Einzel- und Zwischenabschlüssen (zB Halbjahres- oder Quartalsabschlüssen), wobei Letzteres mE kritisch zu sehen ist. À la longue ist zu erwarten, dass auch nichtfinanzielle Informationen (wie zB die in nichtfinanziellen Berichten enthaltenen) in elektronischer Form und maschinenlesbar zur Verfügung gestellt werden müssen, da sie ja gleichbe­rechtigt neben den finanziellen stehen sollen.

Die einzelnen Mitgliedsstaaten können den Anwendungskreis der XBRL-Etikettierung über den IFRS-Konzernabschluss hinaus erweitern. Dabei müssen die Mitgliedstaaten eigene Taxonomien zur Verfügung stellen, um Unternehmen mit Sitz in ihrem Staat die Auszeichnung weiterer Teile des Jahresfinanzberichts zu ermöglichen. Es bleibt abzuw­arten, ob Österreich hier weitere Teile, wie etwa den Konzernlagebericht oder den UGB-Einzelabschluss, mit in die Auszeichnungsmöglichkeit einbeziehen wird. 9

Zusätzlich enthält die ESEF-Verordnung eine Reihe von technischen Vorgaben zu XBRL sowie zu Validierungsregeln und Formaten.

Fraglich und derzeit noch nicht eindeutig geklärt ist, ob zukünftig – neben dem normalen Prüfungsauftrag und einem Testat für den Jahresabschluss – auch eine Prüfung der Einhaltung der technischen Standards benötigt werden könnte. 10 Denn es besteht die Gefahr, dass beim Zuordnen und Etikettieren Fehler entstehen, parallel aber ein uneingeschränktes Testat für die schriftliche und zutreffende Fassung des Abschlusses abge­geben wird.

Laut § 123 Börse­gesetz haben Emittenten vorgeschriebene Informationen (inkl Jahresfinanzberichte) an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) (sowie die FMA) zu übermitteln, die diese als sogenannter OAM (officially appointed mechanism) speichert und – auch über das europäische elektronische Zugangsportal – kostenlos zur Verfügung stellt.

Vereinfacht gesprochen sind zwei Arbeitsschritte durchzuführen, um die Anforderungen der ESEF-Verordnung der EU umzusetzen:

In einem ersten, dem sogenannten mapping, sind die Daten den primären IFRS-Konzernabschlussbestandteilen und die Anhangsangaben im Finanzbericht den IFRS-Taxonomieelementen zuzuordnen. In einem zweiten, dem sogenannten tagging, sind diese Positionen mit XBRL-Etiketten zu versehen. In der Praxis gehen diese beiden Arbeitsschritte oft Hand in Hand. Der Prozessablauf des ESEF-Reportings kann damit wie in Abb 1 oben dargestellt zusammengefasst werden.

Abb 1: Prozessablauf des ESEF-Reportings

Abb 1: Prozessablauf des ESEF-Reportings

4. ESEF-Taxonomie und unternehmensspezifische Erweiterungen

4.1. ESEF-Taxonomie

Bei der ESEF-Taxonomie handelt es sich um die erweiterte IFRS-Taxonomie der IFRS-Foundation 11 , die als einheitliches Klassifikationsschema verwendet wird. Mit Stand vom 1. 1. 2019 umfasste die ESEF-Taxonomie IFRS 16, nicht jedoch IFRS 17.

Gemäß Art 2 Abs 1 der ESEF-VO umfasst die sogenannte Kerntaxonomie neben den in Anhang VI der ESEF-Verordnung ausgewiesenen Taxonomieelementen auch eine Sammlung an nachstehenden Verknüpfungsdateien:

  • Die Presentation Linkbase gibt die Reihenfolge der einzelnen Elemente an und bietet daher eine Darstellungsmöglichkeit zB der Posten einer GuV.
  • Die Calculation Linkbase führt arithmetische Rechenvorgänge durch.
  • Die Label Linkbase bietet eindeutige Elementnamen an, die auch in anderen Maschinensprachen anwendbar sind; auch die Verwendung von Abkürzungen für Postennamen (wie zB EK, ARA, PRA, usw) wird ermöglicht.
  • Die Definition Linkbase beinhaltet vorge­gebene Zusammenhänge zwischen definierten Elementen, wie zB Abschreibungen in einem Anlagenspiegel und in einer GuV.

In der Reference Linkbase werden Beziehungen zwischen Taxonomieelementen und externen Daten (insbesondere IFRS-Quellen) abgebildet. Mittels einer Suchfunktion können so etwa alle Elemente dargestellt werden, die mit einem spezifischen Rechnungslegungsstandard verbunden sind. Wenn man selbst ein Taxonomieelement generiert (siehe dazu weiter unten), würde es wohl keine entsprechende Referenz geben und es wäre auch keine verpflichtende Angabe erforderlich.

Diese Dateien dienen der Datenstrukturierung und Validierung und gewährleisten damit die gewünschte Vergleichbarkeit und Transparenz der Finanzberichte.

Die Anwendung der ESEF-Taxonomie bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Zum einen handelt es sich um eine offiziell von der EU-Kommission herausge­gebene Taxonomie.
  • Zum anderen ist sie mehrsprachig, kann also von unterschiedlich Sprachkundigen verwendet werden.
  • Weiters sind auch nicht explizit in den IFRS genannte Elemente vorhanden (natürlich nur, wenn diese IFRS-konform sind) – sogenannte common practice-Elemente. 12
  • Die ESEF-Taxonomie ist nicht branchenspezifisch und kann damit allgemein angewendet werden.
  • Die ESMA wird die XBRL-Taxonomie 13 als Datei kostenlos auf ihrer Internetseite bereitstellen, wo sie herunterladbar sein wird.
  • Ersteller sind in den Finanzberichten nicht zur identischen Bezeichnung einzelner Posten mit der ESEF-Taxonomie verpflichtet, sondern können die unternehmensspezifischen Bezeichnungen bei gleicher Bedeutung beibehalten.
  • Schließlich ist die ESEF-Taxonomie durch unternehmensspezifische Erweiterungen ergänzbar.

Wie bereits oben in Kapitel 3 erwähnt, können von einzelnen Mitgliedstaaten auch nationale Taxonomien verwendet werden (wie zB die bereits entstandene HGB-Jahresabschluss-Taxonomie in Deutschland).

Bei Nutzung der IFRS-Taxonomie entsteht aufgrund der Dynamik des Standardsetzungsprozesses des IASB regelmäßig die Notwendigkeit einer Fortentwicklung dieser Taxonomie. Im Laufe des Jahres veröffentlicht das IASB neue oder grundlegend überarbeitete Standards. Das neue IFRS Taxonomy Review Panel (ITRP) passt die Taxonomie zudem an die übliche Industriepraxis an. Bei Bedarf vorzunehmende technologischen Anpassungen sind durch die bestehende Beratungsgruppe zur IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group (ITCG)) zu evaluieren. Jedes Jahr erstellt das IASB eine Sammlung der gesamten Anpassungen und veröffentlicht diese als sogenannte Annual IFRS Taxonomy. 14 Die erwarteten häufigen Änderungen an der IFRS-Taxonomie, die beim ESEF-Reporting natürlich zu einem laufenden Aufwand führen werden, sollen in der Regel ohne weitere öffentliche Anhörung in EU-Recht umgesetzt werden.

Ganz allgemein gibt die vom IASB im Dezember 2017 veröffentlichte Anleitung „Using the IFRS Taxonomy – Guide to Common Practice Content“ 15 eine (unverbindliche) Vorgehensweise zur Auswahl geeigneter Elemente mittels Identifikationskriterien an.

Können mehrere Elemente der ESEF-Taxonomie angewendet werden, ist jenes mit der engsten Definition zu bevorzugen.

4.2. Unternehmensspezifische Erweiterungen

Auf Basis der von der ESMA durchgeführten Feldversuche wurde deutlich, dass Unternehmen für ca 15 % der veröffentlichten Finanzinformationen keine Etikettierung anhand der bestehenden ESEF-Taxonomie durchführen konnten, am häufigsten bei der Cash-Flow Rechnung. In diesen Fällen ist eine unternehmensspezifische Erweiterung der Taxonomie gem Art 2 Abs 2 der ESEF-VO vorzunehmen.

Neue Elemente sind entweder als Bündelung bestehender Elemente oder als ein Teilbereich von einzelnen bestehenden Elementen zu definieren.

Beispielsweise veröffentlicht ein Unternehmen die Saldo-Eigen­kapitalposition „Ausge­gebene Aktien und Kapitalrücklage“, die in der IFRS-Taxonomie nicht definiert ist. Allerdings existieren die beiden Unterpositionen „Ausge­gebene Aktien“ und „Kapitalrücklage“ in der ESEF-Taxonomie. In diesem Fall hat der Ersteller die unternehmensspezifische Oberposition entsprechend in der Kerntaxonomie zu verankern.

Sofern das Unternehmen detailliertere Unterpositionen veröffentlicht, die nicht in der Taxonomie enthalten sind (etwa die Unterpositionen „Bar-Kapitalerhöhung“ und „Kapitalerhöhung durch Sacheinlage“ statt der in der Taxonomie vorhandenen Oberposition „Kapitalerhöhung“), hat der Ersteller die Taxonomie um unternehmensspezifische Unterpositionen zu erweitern und diese entsprechend in der Oberposition zu verankern.

Durch unternehmensspezifische Erweiterungen der Taxonomie kann einerseits die Aussagekraft und Qualität der Jahresabschluss-Informationen erhöht werden. Andererseits geht mit einer hohen Anzahl an erwarteten unternehmensspezifischen Erweiterungen der Taxonomie für spezifische Elemente auch eine verminderte Aussagekraft und zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit einher. 16

Die Berichtselemente der IFRS-Taxonomie können dabei verschiedenen Kategorien umfassen, wie insbesondere line items, axes (Kombination der beiden zuvor genannten werden als tables bezeichnet) und members (s dazu Abb 2).

Abb 2: Kategorien der Berichtselemente der IFRS-Taxonomie

Abb 2: Kategorien der Berichtselemente der IFRS-Taxonomie

5. iXBRL als zukünftiges (elektronisches) Berichtsformat von IFRS-Konzernabschlüssen

Alle Jahresfinanzberichte sind gem ESEF-Verordnung online in XHTML zu veröffentlichen, was eine für Menschen lesbare Darstellung von Jahresfinanzberichten gewährleistet. Das bisher in der Praxis häufig genutzte PDF-Format ist explizit nicht vorgesehen. Sofern der Jahresfinanzbericht ein IFRS-Konzernabschluss ist, ist dieser gem ESEF-Verordnung mit XBRL-Etiketten („Tags“) zu versehen. Durch diese Etikettierung werden den einzelnen Angaben Metadaten zugeordnet und die so strukturierten Daten werden maschinenlesbar. Da Letztere in die XHTML-Datei einzubetten sind, spricht man von einem sogenannten Inline XBRL (bzw sogenanntes iXBRL-Dokument), welches etwa wie in Abb 3 dargestellt aussehen kann:

Abb 3: Ausschnitt aus einem Inline XBRL-Dokument

Abb 3: Ausschnitt aus einem Inline XBRL-Dokument

Die menschliche und maschinelle Lesbarkeit wird in einem iXBRL-Dokument kombiniert.

Da die XBRL-Taxonomie die Bezeichnung von Elementen in verschiedenen Sprachen in einer sogenannten label linkbase ermöglicht, können die Nutzer zukünftig IFRS-Konzernabschlüsse untereinander vergleichen, obwohl die Abschlüsse in verschiedenen Sprachen erstellt wurden.

Das ESEF Reporting Manual der ESMA 17 beinhaltet weitere Erläuterungen zu Etikettierung, Erweiterung der Taxonomie, Verankerung, Sprachregime etc.

Die IFRS-Taxonomie ist in XBRL in individuelle Dateien und Ordner ( file architecture) unterteilt. Durch diese Architektur wird die Einteilung der einzelnen Elemente in Module und Kategorien ermöglicht (s Abb 4).

Abb 4: Umsetzung der IFRS-Taxonomie in XBRL („Architektur“)

Abb 4: Umsetzung der IFRS-Taxonomie in XBRL („Architektur“)

6. Implementierungs­methoden für das ESEF-Reporting

Grundsätzlich lassen sich als Implementierungs­methoden der built-in und der bolt-on approach unterscheiden, die schematisch, wie auf Abb 5 zu sehen, dar- und gegenübergestellt werden können:

Beim built-in approach erfolgt eine Integration des XBRL-Taggings in den Prozess der Zusammen­stellung der Daten bzw automatisierten Schnittstellen. Dazu ist eine einmalige und vollständige Hinterlegung des XBRL-Mappings im unternehmenseigenen System vonnöten.

Als Vorteile dieses Ansatzes können die Verringerung manueller Schnittstellen, die Ermöglichung der Implementierung automatisierter Kontrollen sowie die Möglichkeit der Generierung des Berichts unter Rückgriff auf verschiedene Datenquellen und unter Verwendung verschiedener IT-Systeme (was zB vorteilhaft ist, wenn Tochter­unternehmen im Ausland eigene Systeme verwenden) ins Treffen geführt werden.

Als Nachteile sind die erforderliche Anpassung der bestehenden IT-Infrastruktur (Erweiterung um XBRL-Fähigkeiten und ggf Reorganisation der Berichtssysteme und -prozesse) sowie höhere Implementierungs­kosten (aber geringere laufende Kosten, da Anpassungsbedarf nur bei Änderungen der rechtlichen Vorgaben) zu nennen.

Beim bolt-on approach werden die XBRL-Tags zu einem in einem gängigen Format (Word, Excel, konvertierbare PDF, XHTML) erstellten Bericht hinzugefügt. Bei der Zuordnung (Mapping) einzelner Daten und Textfelder zu den entsprechenden Elementen der Taxonomie bieten viele Softwareprogramme eine „drag & drop“-Vorgehensweise an.

Ein Vorteil ist, dass dieser Ansatz mit geringen Anfangsinvestitionen verbunden ist. Außerdem ist auch ein Outsourcing bzgl des Mappings und Taggings sowie des Berichts möglich.

Nachteilig sind einerseits die zusätzliche Zeit, die im Berichter­stellungsprozess für das Mapping und Tagging erforderlich ist, und andererseits die Notwendigkeit manueller Kontrollen zur Sicher­stellung der Richtigkeit.

Die Tendenz in der Praxis geht (zumindest momentan) eher in Richtung des bolt-on approachs.

Abb 5: built-in vs bolt-on approach als Implementierungs­methoden für das ESEF-Reporting

Abb 5: built-in vs bolt-on approach als Implementierungs­methoden für das ESEF-Reporting

7. Umsetzungsschritte eines ESEF-Implementierungsprojekts, mögliche Herausforderungen und Erfolgs­faktoren

7.1. Umsetzungsschritte eines ESEF-Implementierungsprojekts

ME bringt es durchaus Vorteile mit sich, ein ESEF-Implementierungsprojekt gesamthafter aufzusetzen, wobei die Projektphasen und -schritte wie folgt aussehen können (s Abb 6).

Begonnen werden sollte dabei mit der Definition der zukünftigen Reporting-Strategie. Dies umfasst etwa die Frage, in welchen Formaten (Papier, PDF, XBRL/XHTML) die Finanzberichterstattung zukünftig erfolgen soll, als auch die Themen Berichtsprozess und -struktur.

In der zweiten Phase sollte dann eine Soll-Ist-Analyse sowie die Vorbereitung auf die Implementierung des ESEF-Reportings erfolgen. Dazu können die im Finanzbericht enthaltenen Informationen schon einmal probeweise mit den IFRS-Taxonomieelementen gemappt werden. Zum Zweck der Überarbeitung der Berichtsstruktur kann ein Benchmarking mit Unternehmen der eigenen Branche erfolgen. Danach kann eine Simulation der Kennzahlen unter Einbezug allfällig verwendeter non-GAAP financial measures erfolgen. Im Falle der Anwendung des built-in Ansatzes sollte außerdem die Mappingstrategie im Sinne der gewünschten Taxono­mietiefe überlegt werden. Erst danach sollte der eigentliche Projektplan für die Implementierung des ESEF-Reportings im eigentlichen Sinne aufgestellt werden.

An dritter Stelle sind dann die während der operativen Umsetzungsphase erforderlichen System- und Prozessanpassungen vorzunehmen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Auswahl der geeigneten ESEF-Software zu legen. Falls bereits ein disclosure management systems (DMS) existiert, wird die ESEF-Funktionalität wohl als add on dazu verfügbar sein. Falls dies jedoch nicht der Fall sein sollte, wäre die Einführung eines ESEF-Reportings ein geeigneter Zeitpunkt dafür, über die Implementierung eines DMS nachzudenken. Alternativ könnte das Mapping und die Berichtser­stellung aber auch an einen unternehmensfremden Dritten outgesourced werden. Bei Selbster­stellung ist zu überlegen, ob die ESEF-Etikettierung extern (etwa durch Wirtschaftsprüfer) überprüft werden soll. Vor allem ist auch eine Entscheidung zu treffen, ob ein integriertes System angeschafft (built in-approach) oder erst der Abschluss nach Fertig­stellung etikettiert werden soll (bolt on-approach). Bei Entscheidung für den built in-Ansatz hat eine Integration des Mappings auf die IFRS-Taxonomie in den Kontenanlageprozess zu erfolgen. Dabei ist auch festzulegen, wie mit zukünftigen Änderungen der IFRS-Taxonomie umgegangen werden soll.

Zuletzt gilt es dann den ESEF-Finanzbericht aufzubereiten und zu erstellen. Hierfür muss in einem ersten Schritt das Mapping und Tagging durchgeführt werden. In einem weiteren Schritt ist dann ein Review der Unterlagen inkl Vollständigkeitscheck vorzunehmen. Erst danach sollte die Archivierung sowie Übergabe der XBRL-Berichtsdatei an das nationale bzw europäische Unternehmensregister erfolgen. Die Online-Veröffentlichung komplettiert dann die im Zuge des ESEF-Reportings erforderlichen Unternehmensaktivitäten.

Abb 6: Mögliche Phasen und Schritte eines Implementierungsprojekts für das ESEF-Reporting

Abb 6: Mögliche Phasen und Schritte eines Implementierungsprojekts für das ESEF-Reporting

7.2. Mögliche Herausforderungen

Im Nachfolgenden sollen beispielhaft vier ausgewählte Herausforderungen diskutiert werden, die sich im Zusammenhang mit ESEF-Reporting ergeben können:

  1. a) veränderte Interpretation von Inhalten durch Adressaten: Zum Beispiel gab es für bestimmte Rechtsformen bislang eine unvorteilhafte Eigen­kapital-/Fremd­kapital-Abgrenzung nach IFRS. Wenn in der bisherigen Praxis Posten so bezeichnet wurden, dass eine Interpretation als Eigen­kapital intendiert war, so entsteht durch das ESEF-Reporting nun das Problem, dass die ESEF-Taxonomie eine unzweideutige Zuordnung zum Fremd­kapital enthält.
  2. b) Änderung der wahrgenommenen Top-Line der GuV: Wenn etwa der Start der GuV in der (deutschen) Energiebranche mit Umsatzerlösen inkl Energie­steuer erfolgt, so kann das ESEF-Reporting das Problem mit sich bringen, dass die ESEF-Taxonomie Umsatzerlöse nur ohne Energie­steuern als Top-Line der GuV vorsieht. Hier wäre entweder eine Lösung mittels Erweiterung der IFRS-Taxonomieelemente oder aber ein Verzicht auf den Ausweis der ersten beiden, zusätzlichen Zeilen denkbar.
  3. c) Bedeutung von non-GAAP Financial Measures: War bisher ein Story-Telling mittels prominent herausgehobener non-GAAP Financial Measures (wie zB einem adjusted EBIT, EBITDA uÄ) üblich, so kommt durch das ESEF-Reporting das Thema auf, dass es idR kein passendes Tagging von non-GAAP Financial Measures mittels ESEF-Taxonomie geben wird. Hier ist zu überlegen, ob zukünftig auf gewisse non-GAAP Financial Measures verzichtet, oder das Story-Telling bei sinkender Wahrnehmung ungetaggter non-GAAP Financial Measures entsprechend adaptiert werden soll.
  4. d) IFRS-Ausweisanpassungen: So kann sich etwa bei der Equity-Bewertung und bei der Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Frage stellen, ob die Auswirkungen im operativen oder aber im finanziellen Ergebnis gezeigt werden sollen.

ESMA schätzte übrigens die Kosten der Einführung eines ESEF-Reportings (in 8/2017) zwischen 70.000 Euro und 2,2 Millionen Euro und rechnete danach mit jährlichen laufenden Kosten zwischen 40.000 Euro und 400.000 Euro.

7.3. Erfolgs­faktoren

Abschließend sollen noch die wichtigsten Erfolgs­faktoren für eine erfolgreiche Umstellung auf das neue ESEF-Reporting zur Sprache gebracht werden:

Zu Beginn steht sicherlich der unumgängliche Aufbau von Basiswissen, welches dann in weiterer Folge vertieft werden kann.

Dabei geht es einerseits um ein inhaltliches IFRS-Verständnis für das Mapping und Tagging der Finanzinformationen zur Überleitung in die XBRL-Struktur (unterschiedliche Begriffsbezeichnungen, Tagging als line item oder member etc).

Andererseits ist aber auch ein Verständnis der technischen Implikationen der Umstellung essentiell. Dazu bedarf es nach einem iXBRL-Readiness-Check einer geeigneten Softwareauswahl für die zukünftige ESEF-Berichterstattung sowie der Festlegung der Reportingprozesses (inkl Definition der Verantwortlichkeiten).

8. Umsetzungsschritte eines ESEF-Implementierungsprojekts, mögliche Herausforderungen und Erfolgs­faktoren

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass mit dem verpflichtenden ESEF-Reporting für IFRS-Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen in der EU die elektronische Finanzberichterstattung ab 2020 (bzw inkl Anhangsinformationen ab 2022) endlich Einzug halten wird. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzen für die verschiedenen Stakeholder die Kosten der Unternehmen aufgrund der zahlreichen Vorteile mittel- bis lang­fristig übersteigen wird. Es wurde gezeigt, dass – aufbauend auf einer IFRS-Kerntaxonomie – unternehmensspezifische Erweiterungen der Taxonomieelemente vorgenommen werden können, sodass einerseits eine Standardisierung und Vergleichbarkeit und andererseits auch relevante unternehmensspezifische Informationen gewährleistet werden können sollten. iXBRL als zukünftiges (elektronisches) Berichtsformat von IFRS-Konzernabschlüssen wird die Lesbarkeit von Finanzberichten sowohl durch Maschinen als auch Menschen ermöglichen. Derzeit scheint der sogenannte built-in Ansatz von den Unternehmen als Implementierungs­methode für das ESEF-Reporting gegenüber dem bolt-on Ansatz bevorzugt zu werden, da dieser aus Kosten-Nutzen-Überlegungen heraus vorteilhafter erscheint. Schließlich wurde gezeigt, wie ein Implementierungsprojekt für das ESEF-Reporting aussehen könnte, welche Herausforderungen sich dabei stellen können und welche Erfolgs­faktoren relevant sein werden.

Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob sie ESEF-Reporting lediglich als eine lästige Pflichterfüllung ansehen, oder aber davon überzeugt sind, damit Mehrwert schaffen zu können:

Als Motivation einer Fokussierung auf Mindestanforderungen kann der Ressourcen­mangel infolge aktuell hoher Belastung durch zahlreiche neue IFRS- und CSR-Vorgaben (nichtfinanzielle Berichterstattung) ins Treffen geführt werden. Allerdings ist weiterhin eine hohe Änderungsgeschwindigkeit absehbar (zB EU Fitness-Check, diverse IASB-Projekte).

Eine Erweiterung des ESEF-Reportings anhand von Adressatenbedürfnissen kann hingegen gleich mit mehreren Argumenten gut begründet werden: So kann eine gute Kommunikation die Risikowahrnehmung senken und dadurch die Kapital­kosten reduzieren sowie den Unternehmens­wert erhöhen. Außerdem kann dadurch die Vorwegnahme gegebenenfalls später zu erwartender Regulierungen gelingen. Und schließlich ermöglicht dieser Ansatz Flexibilität bei hoher Änderungsgeschwindigkeit. Als Nachteil ist hier der hohe Ressourcenbedarf ins Treffen zu führen.

Welchen Ansatz Unternehmen hinsichtlich des ESEF-Reportings auch immer wählen – Pflicht oder Kür – eines sollten sie auf jeden Fall tun: Sich nämlich rechtzeitig darauf vorbereiten und sich bei Bedarf professionelle Unterstützung holen.


Quellen:

1 XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist eine Erweiterung von XML (eXtensible Markup Language). Für weitere Informationen s https://www.xbrl.org/ (Zugriff am 27. 8. 2019).

2 Vgl European Commission, delegated regulation (EU) 2018/815 – RTS on the specification of a single electronic reporting format, official journal of the EU, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0815from=DE (Zugriff am 23. 8. 2019). S zur Zielsetzung bereits Erwägungsgrund 26 der EU-Transparenz­richtlinie 2013/50/EU. S weiters https://www.esma.europa.eu/policy-activities/corporate-disclosure/european-single-electronic-format (Zugriff am 27. 8. 2019).

3 Vgl FASB (2019), About XBRL, https://www.fasb.org/jsp/FASB/Page/SectionPagecid=1176157087972 (Zugriff am 23. 8. 2019); s weiters auch SEC (2019), Office of Structured Disclosure, https://www.sec.gov/structureddata (Zugriff am 23. 8. 2019).

4 Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Anhang von institutionellen Investoren deutlich häufiger genutzt wird als von privaten. Laut der DAI-Studie von Pellens/Ahlich/Schmidt (2019), Verhalten und Präferenzen deutscher Aktionäre 2018, 58, 60 und 89 f fällt der Unterschied mit 67 % vs 10 % deutlich aus.

5 Die Auswertungen können Kennzahlenbe­rechnungen, Zeitreihenanalysen, Vergleiche der verschiedenen Unternehmen einer Branche etc sein. Datenaggregatoren stellen Finanzdaten von kleineren Emittenten derzeit nur in geringerem Ausmaß und später zur Verfügung.

6 XHTML (eXtensible HyperText Markup Language) ist ein offener Standard, der mit herkömmlichen Internetbrowsern geöffnet werden kann. Es handelt sich dabei um eine Mischung zwischen HTML und XML, wobei XML in HTML eingebettet wird.

7 Da die ESEF-Vorgaben in Form einer Verordnung erlassen wurden, ist somit keine Umwandlung in nationales Recht mehr erforderlich. Die ESEF-Verordnung basiert auf einem von der ESMA erarbeiteten technischen Regulierungsstandard (regulatory technical standard (RTS)), der am 20. 12. 2018 verabschiedet wurde, weshalb es sich bei der ESEF-Verordnung um eine sogenannte delegierte Verordnung handelt.

8 Für die anderen Emittenten ist eine Veröffentlichung ihrer Jahresfinanzberichte im XHTML-Format vorgeschrieben.

9 Dagegen dürfen Emittenten mit Sitz in Drittstaaten keine anderen Teile ihrer Jahresfinanzberichte außer den konsolidierten Abschlüssen nach IFRS elektronisch auszeichnen (vgl Art 5 Abs 2 der ESEF-VO).

10 Vertreter der ESMA befürworten eine Prüfung und haben die EU-Kommission aufgefordert, durch weitere Regulierungen (zB Sanktionsmechanismen und/oder erweiterte Prüfungs­pflichten) die Verlässlichkeit der digitalen Etikettierungen sicherzustellen. In den USA ist allerdings für das vergleichbare SEC-Reporting keine Prüfungs­pflicht der elektronisch versendeten Daten vorgesehen.

11 Diese besteht aus rd 5.000 Elementen, welche die Angabe­verpflichtungen in den IFRS-Standards und die IFRS-Bilanzierungspraxis abbilden. Für weitere Informationen s https://www.ifrs.org/issued-standards/ifrs-taxonomy/ (Zugriff am 27. 8. 2019).

12 So gibt es in den IFRS etwa keine Stelle, in der erwähnt wird, dass other non-financial assets anzu­geben sind. Da in den Bilanzen allerdings recht häufig verschiedene Posten unter diesem Titel zusammengefasst werden, fand man es wichtig, ein solches Taxonomie-Element zu definieren, damit nicht jeder Ersteller eine eigene Erweiterung dafür generieren muss.

13 Die beiden zentralen Säulen von XBRL sind die XBRL-Taxonomien und XBRL-Instanzdokumente (auch XBRL-Reports). Die XBRL-Taxonomien stellen die Meldeanforderungen genannt dar, indem XSD-Schema-Dateien durch Semantik angereichert werden. Die Taxonomien definieren Positionen (concepts) wie etwa „Bankguthaben“ oder auch Dimensionen wie Länder (EU, USA etc). Die sog XBRL-Instanzen oder Instanzdokumente sind XML-Dateien, welche XBRL-Taxonomien referenzieren und die „Vorlagen“ der Taxonomie mit Daten befüllen.

14 Da die Taxonomie stets auf den neuesten Stand gebracht werden muss, hat die ESMA das sogenannte Due Process Handbook überarbeitet und Konsultationsregeln zur Aktualisierung des XBRL-Handbuchs und der IFRS-Taxonomie hinzugefügt.

15 https://www.ifrs.org/-/media/feature/standards/taxonomy/general-resources/common-practice-guide.pdf (Zugriff am 27. 8. 2019).

16 Aus diesem Grund wurde im Februar 2016 die XBRL International Task Force für Entity Specific Disclosures (ESDTF) aufgesetzt, um die internationale Vergleichbarkeit bei unternehmensspezifischen Erweiterungen zu verbessern.

17 https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma32-60-254_esef_reporting_manual.pdf (Zugriff am 27. 8. 2019).

 


Der Artikel ist in CFO aktuell (Heft 5/2019) erschienen. Mehr Infos unter: www.cfoaktuell.at

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