Das „EU-Lieferketten­gesetz“ ist in der Zielgeraden

Herausforderungen und Chancen für Österreichs Unternehmen

Immer mehr Betriebe nutzen eine systematische Due-Diligence-Prüfung als Instrument, um Risiken und Chancen in ihrer Wertschöpfungskette zu erkennen und sich gegen plötzliche Veränderungen zu wappnen. Gleichzeitig stehen Unternehmen unter dem Druck des Marktes, nachhaltig zu handeln und unerwünschte Reputationsrisiken gegenüber Verbrauchern und Investoren zu vermeiden, die zunehmend auf Greenwashing aufmerksam werden. In diesem Prozess der Nachhaltigkeitstransformation fordern viele Interessengruppen und bereits einige Gesetzgeber, den Übergang gerecht und transparent zu gestalten. Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie sich nach Kräften bemühen, negative Auswirkungen zu vermeiden und aktiv zu bewerten und zu dokumentieren, wie hoch sie Themen wie Kinderarbeit, Konfliktmineralien, Biodiversitätsverlust oder Klimawandel ausgesetzt sind. Die Identifizierung negativer Auswirkungen in Wertschöpfungsketten ist eine Reise mit vielen Herausforderungen. Gleichzeitig bieten sich auch neue Chancen für österreichische Unternehmen am Markt Differenzierungsakzente zu setzen.

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Voraussetzungen für den Start in die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Vorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung haben Gestalt angenommen. Es zeigt sich, dass diese weit mehr als „nur“ eine spezifische Form der Unternehmensberichterstattung zum Gegenstand haben. Vielmehr sind teils tiefgreifende Anpassungen in Strukturen und Prozessen von Unternehmen gefordert – und mitunter auch ein Kulturwandel. Dieser Beitrag diskutiert einige dieser Aspekte zu den Fundamenten der zukünftigen Berichts­pflichten vor dem Hintergrund der nunmehr vorliegenden Normen und gibt Empfehlungen für notwendige Vorbereitungen.

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European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die neuen Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen u.a. Unternehmen ihre Nachhaltigkeits­leistung verbessern und transparenter darüber berichten. Hier kommen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ins Spiel. Die Berichterstattung nach den ESRS-Standards ist nicht nur ein Instrument, um den Nachhaltigkeitsfortschritt zu messen, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Transparenz. Durch die Berichterstattung können Unternehmen ihre Stakeholder darüber informieren, welche Maßnahmen sie ergreifen, um ihre Nachhaltigkeits­leistung zu verbessern. Dies kann das Vertrauen der Stakeholder stärken und zu einer verbesserten Reputation führen.


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EU-Taxonomie und Taxo 4

Die EU-Taxonomie ist in aller Munde. Unter der sogenannten Corporate Sustainbility Reporting Directive (CSRD) werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe EU-weit verpflichtet nicht-finanzielle Kennzahlen rund um das Thema Nachhaltigkeit zu veröffentlichen. Wir haben hier die wichtigsten Begriffe für Sie zusammengefasst.

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Welche Kriterien müssen für den „Mindestschutz“ des Artikel 18 der EU-Taxonomie erfüllt werden?

Mit der Verabschiedung der EU-Taxonomie-Verordnung wurde ein Meilenstein für die Verwirklichung des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“ zur Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten gesetzt. Für Unternehmen, die zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind, ergeben sich weitere Vorgaben, um die Transparenz der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten zu vergrößern.

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So meistern Sie die Herausforderungen des Finanzwesens

Wer heute am Markt bestehen will, muss vor allem eins sein: Schnell und flexibel genug, um möglichst sofort auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Wie aktuell die neuen Pflichten bei der ESG-Berichtserstattung.

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EU-Taxonomie: Die Konformitätsanalyse bringt neue Herausforderungen

Erweiterte Anforderungen im Vergleich zum ersten Berichtsjahr

Anders als für die Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2021 ist für 2022 auch die Konformität im Rahmen der EU-Taxonomie darzustellen. Damit ist nun erstmalig die Beurteilung von „grünen“ und „nichtgrünen“ Unternehmenstätigkeiten notwendig. Diese Klassifizierung stellt einen maßgeblichen Schritt zur Förderung von Finanzströmen in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten dar. Zeitgleich kann die notwendige Analyse Unternehmen vor einige Herausforderungen stellen.

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ESG Berichterstattung im Umbruch

Ende Juni kam es zu einer vorläufigen politischen Einigung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Rat und Europäischem Parlament hinsichtlich der neuen Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD[1]). Die Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffen ab 1. Jänner 2024 schrittweise einen immer größeren Unternehmenskreis.

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