Berichtsgrenzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung
Ein Problem von unterschätzter praktischer Bedeutung
Ein Problem von unterschätzter praktischer Bedeutung
Virtueller Sacharbeiter vereinfacht den Monatsabschluss
Analyse über die erwarteten Auswirkungen des neuen Leasingstandards anhand von Geschäftsberichten für 2017 bzw 2016/2017.
Eliminierung des Winner’s Curse bei der Vergabe von Abschlussprüfungen durch Ausscheiden des Billigstbieters. Der vorliegende Beitrag beleuchtet aus spieltheoretischer Sicht den Vorschlag, bei der Vergabe von Abschlussprüfungsleistungen den Billigstbieter vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Die Neufassung der Definition eines Geschäftsbetriebs wird erwartungsgemäß dazu führen, dass weniger Erwerbsvorgänge unter IFRS 3 zu subsumieren sind. Das International Accounting Standards Board (IASB) betont insb die zentrale Rolle „substanzieller Verfahren“ als wesentliches Unterscheidungsmerkmal eines Geschäftsbetriebs von einer Gruppe von Vermögenswerten und Schulden. 1
Die „begleitende Kontrolle“ als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung?
Für manche ein böses Erwachen? Action Required! Als Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Steuern, zu Beginn des Jahres 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz die Reaktion der EU-Kommission auf die BEPS-Initiative der OECD vorgestellt hat, wurde vielen Insidern rasch klar, dass die angekündigten Maßnahmen ohne Übertreibung zu einem „Steuertsunami“ führen werden. Das von der EU-Kommission präsentierte Maßnahmenpaket führte mittlerweile zu umfassenden Gesetzesänderungen, die im Rahmen der Umsetzung der Anti-BEPS-Richtlinie (Anti-Tax Avoidance Directive – ATAD)1 in allen EU-Staaten notwendig wurden. Die EU-Kommission hat sozusagen „Nägel mit Köpfen“ gemacht. Das Jahressteuergesetz 2018 (JStG2018)2 enthält bereits einige aufgrund der ATAD notwendig gewordenen „Reparaturen“. Für manche in der Richtlinie vorgeschlagenen Maßnahmen wurde vom österreichischen Gesetzgeber offensichtlich die Option einer späteren Umsetzung „gezogen“.
Wirtschaftliche Ausnahmesituationen in Form von hoher oder sogar ausgeprägter Inflation sowie – häufig damit Hand in Hand gehende – politische Restriktionen hinsichtlich Wechselkursniveau und Devisenverkehr bergen vielfältige bilanzielle Herausforderungen im Anwendungsbereich verschiedener Standards der internationalen Rechnungslegung.
Reporting ist und bleibt eine Dauerbaustelle. Es gibt kaum ein Unternehmen, das nicht mit seinem bestehenden Reporting – in zumindest einigen Facetten – Unzufriedenheit äußert. Die jeweils (subjektiv) identifizierten Schwachstellen oder Verbesserungspotenziale werden dabei jedoch sehr unterschiedlich wahrgenommen, einerseits zwischen Management und Controlling, andererseits aber auch zwischen einzelnen Fachbereichen und Managementebenen im Unternehmen. Unterschiedliche Zielkategorien wie Datenqualität, Effizienz, Geschwindigkeit, Flexibilität etc bilden ein komplexes Zielsystem, das dann jeweils unternehmensspezifisch auszubalancieren ist. Daneben hat die Digitalisierung und technologische Entwicklung zahlreiche Potenziale aufgezeigt, die vielfach als „heilsbringende Kraft“ im Reporting verstanden werden. Die Realität sieht aber oft anders aus, da ein rein technologiezentriertes Vorgehen nicht ausreichend ist. Was sind aber jetzt die zentralen Herausforderungen für das Reporting und was müssen Unternehmen bei dessen Ausgestaltung berücksichtigen? Welche (technologischen) Trends sind im Auge zu behalten und welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um sich das volle Nutzenpotenzial zu erschließen? Diesen Fragestellungen geht der folgende Beitrag nach und liefert pragmatische Antworten darauf, wie ein „Reporting der Zukunft“ aussehen kann.
Der Unternehmensleitung obliegt es, im Rahmen ihrer Überwachungs- und Kontrollfunktion, Maßnahmen zur Einhaltung der Steuergesetze durch alle Mitarbeiter zu implementieren. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018) sieht der Gesetzgeber eine begleitende Kontrolle vor. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Einrichtung eines funktionierenden internen Kontrollsystems im Bereich Steuern (Steuer-IKS) durch den Steuerpflichtigen. Damit setzt der Gesetzgeber neue Maßstäbe für alle Unternehmen.
Controller Institut GmbH
Wagramer Straße 19 | 1220 Wien
ausbildung@controller-institut.at
Tel.: +43 / 1 / 368 68 78