Ab 2019 wird Horizontal Monitoring eingeführt
Die „begleitende Kontrolle“ als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung?
Die „begleitende Kontrolle“ als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung?
Für manche ein böses Erwachen? Action Required! Als Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Steuern, zu Beginn des Jahres 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz die Reaktion der EU-Kommission auf die BEPS-Initiative der OECD vorgestellt hat, wurde vielen Insidern rasch klar, dass die angekündigten Maßnahmen ohne Übertreibung zu einem „Steuertsunami“ führen werden. Das von der EU-Kommission präsentierte Maßnahmenpaket führte mittlerweile zu umfassenden Gesetzesänderungen, die im Rahmen der Umsetzung der Anti-BEPS-Richtlinie (Anti-Tax Avoidance Directive – ATAD)1 in allen EU-Staaten notwendig wurden. Die EU-Kommission hat sozusagen „Nägel mit Köpfen“ gemacht. Das Jahressteuergesetz 2018 (JStG2018)2 enthält bereits einige aufgrund der ATAD notwendig gewordenen „Reparaturen“. Für manche in der Richtlinie vorgeschlagenen Maßnahmen wurde vom österreichischen Gesetzgeber offensichtlich die Option einer späteren Umsetzung „gezogen“.
Wirtschaftliche Ausnahmesituationen in Form von hoher oder sogar ausgeprägter Inflation sowie – häufig damit Hand in Hand gehende – politische Restriktionen hinsichtlich Wechselkursniveau und Devisenverkehr bergen vielfältige bilanzielle Herausforderungen im Anwendungsbereich verschiedener Standards der internationalen Rechnungslegung.
Reporting ist und bleibt eine Dauerbaustelle. Es gibt kaum ein Unternehmen, das nicht mit seinem bestehenden Reporting – in zumindest einigen Facetten – Unzufriedenheit äußert. Die jeweils (subjektiv) identifizierten Schwachstellen oder Verbesserungspotenziale werden dabei jedoch sehr unterschiedlich wahrgenommen, einerseits zwischen Management und Controlling, andererseits aber auch zwischen einzelnen Fachbereichen und Managementebenen im Unternehmen. Unterschiedliche Zielkategorien wie Datenqualität, Effizienz, Geschwindigkeit, Flexibilität etc bilden ein komplexes Zielsystem, das dann jeweils unternehmensspezifisch auszubalancieren ist. Daneben hat die Digitalisierung und technologische Entwicklung zahlreiche Potenziale aufgezeigt, die vielfach als „heilsbringende Kraft“ im Reporting verstanden werden. Die Realität sieht aber oft anders aus, da ein rein technologiezentriertes Vorgehen nicht ausreichend ist. Was sind aber jetzt die zentralen Herausforderungen für das Reporting und was müssen Unternehmen bei dessen Ausgestaltung berücksichtigen? Welche (technologischen) Trends sind im Auge zu behalten und welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um sich das volle Nutzenpotenzial zu erschließen? Diesen Fragestellungen geht der folgende Beitrag nach und liefert pragmatische Antworten darauf, wie ein „Reporting der Zukunft“ aussehen kann.
Der Unternehmensleitung obliegt es, im Rahmen ihrer Überwachungs- und Kontrollfunktion, Maßnahmen zur Einhaltung der Steuergesetze durch alle Mitarbeiter zu implementieren. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018) sieht der Gesetzgeber eine begleitende Kontrolle vor. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Einrichtung eines funktionierenden internen Kontrollsystems im Bereich Steuern (Steuer-IKS) durch den Steuerpflichtigen. Damit setzt der Gesetzgeber neue Maßstäbe für alle Unternehmen.
Begleitende Kontrolle statt Betriebsprüfung lautet seit 2012 das Motto bei der VERBUND AG. Als einer der ersten Konzerne in Österreich hat man bereits frühzeitig an der Pilotphase zum Horizontal Monitoring teilgenommen. Leopold Rohrer hat mit uns über die Vorteile gesprochen.
Das Management konzerninterner Verrechnungspreise stellt für internationale Konzerne eine besondere Herausforderung dar. Die Implementierung eines technologieunterstützten Internen Kontrollsystems für die Steuerfunktion (Steuer-IKS) unter Einbindung des Controllings, des Business und sonstiger Stakeholder kann ein Lösungsansatz sein.
IFRS 16 soll die Vergleichbarkeit von Unternehmen und die Transparenz betreffend Leasingverhältnisse deutlich erhöhen. Auswirkungen ergeben sich primär für den Leasingnehmer, für den eine Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverträgen entfällt. Bis auf wenige Ausnahmen ist in allen Fällen nunmehr bilanziell ein Vermögenswert (Nutzungsrecht) und eine dem gegenüberstehende Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Dies bringt für leasingintensive Unternehmen eine deutliche Ausweitung der Bilanzsumme und eine Erhöhung des Verschuldungsgrades mit sich. Damit ist aber keine Verschlechterung der wirtschaftlichen Position von Unternehmen verbunden, weil Leasingverpflichtungen bei der Beurteilung von Unternehmen im Rahmen einer Bilanzanalyse auch bisher schon zu berücksichtigen waren.
Die Ereignisse rund um den in Turbulenzen geratenen Steinhoff-Konzern beschäftigen die Medien seit dem Jahreswechsel 2017/2018 intensiv – besonders auch in Österreich, wo er über den kika/Leiner-Teilkonzern über eine starke Marktpräsenz verfügt und weite Teile der Verwaltung angesiedelt hat. Für viele, vor allem Lieferanten und Kreditgeber, kam diese Entwicklung überraschend, wiewohl bereits einige Zeit zuvor kritische Signale zu beobachten waren. Genauer Auslöser und Umfang der vermuteten Malversationen sind gegenwärtig noch unklar. Dieser Beitrag fasst das, was schon bekannt ist, zusammen. Dabei zeichnet sich ein Lehrstück hinsichtlich der Grenzen und des Preises eines Wachstums um jeden Preis (aber ohne schlüssigem Geschäftsmodell) – und hinsichtlich Kernfragen der verantwortungsvollen Unternehmensführung – ab.
Was bedeutet (At-)Equity Measurement?
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