Controllingprozess – Investitionscontrolling

Das Controlling-Prozessmodell ist ein Standardmodell der International Group of Controlling (IGC), das die Themenfelder des Controllings analysieren und beschreiben kann. Insgesamt gibt es zehn Controlling-Hauptprozesse, die dort beschrieben werden. Der erste davon ist Planung, Budgetierung und Forecast.


Mithilfe des Investitionscontrollings sollen rationale Investitionsentscheidungen getroffen und Investitionsprojekte erfolgreich gesteuert werden. Dazu schafft das Investitionscontrolling Transparenz über die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen und legt entsprechende Standards ihrer Beurteilung und Dokumentation fest (vgl. Abb. 12).

Investitionsentscheidungen gehören zu den schwierigsten und bedeutendsten Managemententscheidungen. Investitionen binden i.d.R. signifikante Geldmittel und sind hochgradig irreversibel. Investitionscontrolling unterstützt bei der Bewertung, Priorisierung und Auswahl, bei der Planung und Steuerung sowie der Nachbetrachtung von Investitionsvorhaben. Investitionscontrolling steht dabei in enger Verbindung mit Projektcontrolling, da viele Investitionen in Form von Projekten umgesetzt werden bzw. solche auslösen. Im Investitionscontrolling steht jedoch die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionsvorhaben und weniger die organisatorische Herausforderung von Projekten im Vordergrund. Das Investitionscontrolling kann in 3 wesentliche Phasen, nämlich der Planung und -genehmigung, dem laufenden Monitoring und der Nachbetrachtung unterteilt werden.

Abb. 12: Gestaltung des Hauptprozesses Investitionscontrolling.

Abb. 12: Gestaltung des Hauptprozesses Investitionscontrolling.

Investitionscontrolling sollte nach klaren Standards und Methoden erfolgen. Diese werden im Set-up-Prozess definiert und geben den Rahmen wie z.B. Genehmigungsgrenzen, Investitionsrechnungsverfahren oder Mindestrenditen für die Investitionsbeurteilung und -steuerung vor. Der Set-up-Prozess sollte am Beginn stehen und in regelmäßigen Zeitabständen zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der definierten Standards durchlaufen werden.

Trotz der engen Verzahnung von Investition und Projekt ist nicht jedes Projekt gleichzeitig eine Investition. Investitionen bezeichnen Auszahlungen für langlebige Wirtschaftsgüter (Capital Expenditure – CAPEX) wie Sachanlagevermögen, Finanzanlagevermögen oder immaterielles Vermögen, unabhängig davon ob diese zugekauft, selbst erstellt oder geleast werden. Investieren bedeutet im Regelfall den Einsatz signifikanter Geldmittel. Entsprechend der Tragweite von Investitionsentscheidungen sind für das Investitionscontrolling insbesondere Vorgaben hinsichtlich des Genehmigungsprozesses notwendig.

Den Weg von der Idee zum Investitionsantrag begleiten Investitions-Controller, indem sie Investitionshöhe, Wirtschaftlichkeit und Risiken des Investitionsvorhabens aus Einzelprojektsicht beurteilen. Dabei kommen je nach Investitionstyp unterschiedliche Investitionsrechnungsverfahren zum Einsatz. Weiterhin gilt es zu prüfen, inwieweit das Investitionsvorhaben im Investitionsbudget bereits berücksichtigt ist oder einen zusätzlichen Kapitalbedarf auslöst. Größere Investitionen gilt es auch aus Gesamtunternehmenssicht zu beurteilen. Strategischer Fit, Priorität des Vorhabens, Auswirkungen auf Bilanz und Spitzenkennzahlen, verbleibendes Investitionsbudget bzw. zusätzlicher Kapitalbedarf, Wechselwirkungen mit anderen Investitionsvorhaben des Investitionsportfolios oder Auswirkungen auf das Risiko des Gesamtunternehmens sind Themen aus Unternehmenssicht. Der Teilprozess „Investitionsentscheidung“ gliedert sich einerseits in die Festlegung des Investitionsprogramms, das häufig aus den strategischen Vorgaben abgeleitet und im Rahmen der jährlichen Budgetierung für das Unternehmen bzw. Teilbereiche entschieden wird. Andererseits umfasst der Teilprozess die Genehmigung/Ablehnung konkreter einzelner Investitionsanträge. Diese werden auf Einhaltung der Unternehmensvorgaben geprüft und durch das Management bzw. ein Gremium anlassbezogen entschieden. Im Falle der Genehmigung wird ein detaillierter Projektplan erstellt und die Umsetzung des Investitionsvorhabens mit einem entscheidungsorientierten Reporting begleitet. Fortschrittsberichte, Plan-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalysen und Forecasts schaffen die notwendige Transparenz für frühzeitige Gegensteuerungsmaßnahmen. Bei stark veränderten Rahmenbedingungen oder einem ungünstigen Forecast werden Handlungsvarianten und -empfehlungen für die Entscheidungsträger erarbeitet.

Die exakte Dokumentation von Änderungen und -zusätzen erleichtert Abweichungsanalysen und die Nachkalkulation der Investitionsvorhaben. Diese sollte im Sinne der „Lessons Learned“ für alle wichtigen oder wiederkehrenden Investitionsvorhaben nach Abschluss (ggf. auch nach Abbruch) durchgeführt werden. Bei sehr langfristigen Investitionen wie z.B. Kraftwerken etc. können diese auch als Forecast deutlich vor Abschluss durchgeführt werden.

Tipp: Empfehlungen für einen erfolgreichen Investitionscontrolling-Prozess

• Stellen Sie sicher, dass es ein einfaches Investitionshandbuch und Templates gibt, die einen einheitlichen Rahmen für die Investitionsbeurteilung, -entscheidung und -steuerung gewährleisten.
• Verzahnen Sie strategische Unternehmensplanung, Investitionsplanung, Finanzplanung, Mehrjahresplanung und Jahresbudget.
• Dokumentieren Sie lückenlos Projektzusätze bzw. -veränderungen (durch Change Requests/Änderungsanforderungen).
• Sorgen Sie für regelmäßige Statusberichte bezüglich Investitionsfortschritten und Forecasts über das benötigte Investitionsbudget.
• Erstellen Sie Nachkalkulationen für Lessons Learned zukünftiger Investitionen.

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