Vorschläge für eine wirksam(er)e nichtfinanzielle Berichterstattung

Best Practices und Entwicklungsperspektiven 2021 ff

Transparenz über die eigene Nachhaltigkeits­leistung wird für Unternehmen immer wichtiger. Treiber dieser Entwicklung sind steigende Erwartungen der Kapitalmärkte, der Gesetzgeber und nicht zuletzt einer breiteren Öffentlichkeit, die wahrgenommenen Fehlentwicklungen des Wirtschaftssystems zunehmend kritisch gegenübersteht. Fortschritte in der Praxis sind auch zu verzeichnen, dennoch lässt sich noch immer eine sehr heterogene Berichtsqualität feststellen. Vor diesem Hintergrund enthält der folgende Beitrag aktuelle Vorschläge, um diese Berichtsqualität zu steigern und zugleich kommenden (regulatorischen) Entwicklungen vorzugreifen.


1. Zum Bedeutungs­gewinn der nichtfinanziellen Berichterstattung

Freiwillige Formen der Berichterstattung über die Nachhaltigkeits­leistung von Unternehmen sind bereits seit vielen Jahrzehnten etabliert: von der Förder- und Sozialbilanz zur Umweltbilanz, zu den ersten Ansätzen einer breiter gefassten Nachhaltigkeitsberichterstattung im modernen Verständnis bis hin zum Integrated Reporting. 1 Die Praxis hat hier immer wieder Kreativität und Engagement gezeigt, um den Anforderungen ihrer Stakeholder-Gruppen in puncto erweiterter Unternehmenstransparenz Rechnung zu tragen. Einzelne Länder – in der EU zB Frankreich, international zB die Republik Südafrika – setzten früh Initiativen, um einen verbindlicheren Rahmen für diese Berichterstattung zu schaffen. Die EU nahm jedoch eine globale Vorreiterrolle ein, als sie mit der 2014 verabschiedeten sog „Non-Financial Information (NFI)-Richtlinie“ (2014/95/EU) erstmalig eine so weitreichende vereinheitlichte Berichts­pflicht in allen Mitgliedstaaten ab dem Geschäftsjahr 2017 vorsah. 2

Die ersten Jahre im Zeichen der mit dieser Richtlinie geschaffenen „nichtfinanziellen Berichterstattung“ waren nicht von großen Erfolgen geprägt. Die Richtlinie selbst ließ (zu) viel Gestaltungsspielraum offen, was die Vergleichbarkeit der vorgelegten Informationen zwischen den Mitgliedstaaten (auch iSd „level playfield“) und innerhalb dieser ersch­werte. Darüber hinaus war eine rechtssichere Anwendung gerade durch die als unglücklich zu bezeichnende Transformation ins österreichische Bilanz­recht kaum möglich. Insofern nimmt es nicht Wunder, dass die in den ersten Jahren vorgelegten Berichterstattungen von offensichtlichen Mängeln geprägt waren und darüber hinaus in vielen Fällen auf eine Wahrnehmung der Pflichte als bloße „Compliance-Übung“ schließen ließen. 3

Seit rd anderthalb Jahren ist hier nun aber ein Wandel festzustellen. Dieser mag einer Neupriorisierung im öffentlichen Bewusstsein geschuldet sein, was den Stellen­wert von Nachhaltigkeit betrifft (Stichwort: Fridays for Future, seit 2019). Aber auch regulatorische Initiativen verliehen dem Thema immer mehr an Nachdruck, insbesondere in der EU (Aktionsplan zur „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ aus dem Jahr 2018, Green [New] Deal aus dem Jahr 2019 sowie mit der zunehmenden Durchsetzung konkreterer Leitlinien für die Berichterstattung auf dem „Umweg“ des europäischen Enforcements). Nicht zuletzt deswegen begannen Investoren, auf Kapitalmärkten Druck auf Unternehmen auszuüben, verstärkt Rechenschaft in puncto Nachhaltigkeit abzulegen. Und für die Unternehmen, denen dies gelang, eröffneten sich – neben weitaus „entspannteren“ Hauptversammlungen – neue und überaus attraktive Optionen im Bereich ihrer Finanzierung (zB Green Bonds oder ESG Bonds).

Viele europäische Unternehmen haben daher in den letzten anderthalb Jahren große Fortschritte in der Institutionalisierung von Nachhaltigkeitsagenden erzielt – und in der transparenten Berichterstattung hierüber. Dennoch zeichnen sich bereits die nächsten Entwicklungssprünge ab: Die EU-Regulatorik legt mit rasantem Tempo die Messlatte immer höher, zunächst in Form der Erstanwendung des Art 8 der Taxonomie-VO, 4 danach schon der gegenwärtig noch als Entwurf vorliegenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). 5 Darüber hinaus werden auf den europäischen Kapitalmärkten auch Entwicklungen ihren Niederschlag finden, die eine eigenständige Klimaberichterstattung als neue Berichts­pflicht implementieren möchten. 6

Der gegenwärtige Normenrahmen in der EU wie (im Besonderen) in Österreich lässt weiterhin hohen Gestaltungsspielraum zu, um eine gesetzeskonforme nichtfinanzielle Berichterstattung vorzulegen. In perspektivischer Hinsicht scheint dieser „Mindestmaßstab“ jedoch nicht mehr ausreichend, um den Anforderungen zu entsprechen, mit denen sich Unternehmen de facto bereits konfrontiert sehen. In der Praxis bewährte (und von der Literatur unterstützte) Ansätze für eine wirksame(re) nichtfinanzielle Berichterstattung, mit denen Unternehmen zugleich erste Schritte für die Vorbereitung auf zukünftige Berichts­pflichten gehen können, sollen daher in den folgenden Kapiteln dieses Beitrages dargestellt werden.

2. Vorschläge zu einer wirksam(er)en nichtfinanziellen Berichterstattung

2.1. Normative und strategische Fundamente schaffen

Das Ziel, welches mit der Schaffung der nichtfinanziellen Berichts­pflichten von den Normengebern verfolgt wurde, ist jenes der Verhaltens­änderung – Unternehmen sollten ökologische und soziale Kriterien in ihren Entscheidungen ebenso mit berücksichtigen, wie sie schon lange finanzielle Erfolgsmaßstäbe als Entscheidungsgrundlagen heranziehen. 7 Dies erfordert die Verankerung von Nachhaltigkeit auf allen Ebenen der Führung – sowie eine transparente Berichterstattung hierüber.

Auf normativer Ebene stellen sich Fragen zum Selbstbild des Unternehmens: Vision, Mission und Leitbild schaffen ein Nachhaltigkeits-Profil, aus dem sich Prioritäten und letztlich ein „USP“ ableiten lassen. Was ist zB das besondere an einer genossenschaftlichen Bank und welche Konsequenzen ergeben sich dazu für die ökologischen und sozialen Auswirkungen, die erzielt werden (sollen)? Was ist dann der Unterschied zu einer anderen Bank, die sich „Social Banking“ als oberstes Ziel an die Fahne heftet? Dies erfordert aber ein Bewusstsein über dieses Selbstbild, das hinlänglich konkret ist, um hierauf Maßnahmen folgen zu lassen. Viele Mission Statements, die gegenwärtig va von werblicher Natur sind und entsprechend auf Unternehmenshomepages etc eingesetzt werden, erfüllen diese Voraussetzungen noch nicht. Wichtig für die Berichterstattung ist in diesem Zusammenhang auch die Integration der abgeleiteten Handlungsleitlinien in die Darstellungen zum dadurch geprägten Geschäftsmodell des Unternehmens.

Im Hinblick auf die strategische Ebene ist es ein erster Schritt, eine Nachhaltigkeitsstrategie mit entsprechenden Handlungsfeldern zu formulieren. Für diese gelten dieselben Gütekriterien wie für (finanziell geprägte) allgemeine Unternehmensstrategien – auch was die quantifizierte Bewertung der Strategieinhalte sowie eine möglichst konkrete Terminisierung betrifft. Noch überzeugender ist eine (einzige) integrierte Unternehmensstrategie, welche die ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte der Unternehmensziele gleichermaßen abdeckt und dabei die Zusammenhänge zwischen diesen Zieldimensionen aufzeigt.

2.2. Bedürfnisorientiert berichten durch einen Stakeholder-Dialog

Gegenwärtig beruht die Festlegung der Inhalte für die nichtfinanzielle Berichterstattung weitgehend auf Wesentlichkeitsabwägungen. Der Richtlinien- bzw Gesetzestext ist hierzu jedoch vage gehalten, weswegen die Ableitung und Operationalisierung der damit verbundenen Anforderungen hohe Aufmerksamkeit im Schrifttum erhalten hat. Was als Ergebnis dieser Befassungen zum Vorschein kommt, ist der Umstand, dass die geforderte Festlegung der Berichtsinhalte typischerweise im Rahmen eines Dialogprozesses mit den wichtigsten Stakeholdern eines Unternehmens zu erfolgen hat. 8

Die Auswirkungen von Wirtschaftsaktivitäten, welche die nichtfinanzielle Berichterstattung in ihr Zentrum rückt, entziehen sich in vielen Fällen einer Objektivierbarkeit. Die Wahrnehmungen und Präferenzen jener Stakeholder, die von diesen Wirtschaftsaktivitäten betroffen sind, können daher oftmals als beste Annäherungspunkte an die notwendigen Berichtsinhalte gewertet werden. Gefordert ist dennoch ein standardisierter, methodisch fundierter Zugang, der bereits mit der Frage beginnt, wie der deutungsoffene Begriff der „Stakeholder“ von Unternehmen definiert wird und auf welche Art und Weise bestimmte Gruppen einbezogen werden (Interviews, Fragebögen, Expertenpanels etc). Etablierte Standards auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Best Practices aus den vergangenen Jahren bieten hier Orientierung.

Abgesehen von den Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung dieses Stakeholder-Dialogs ist eine Darstellung der Definitionen und Vorgehensweisen, welche vom berichtenden Unternehmen verfolgt werden, notwendig, um die Verständlichkeit der gesamten weiteren nichtfinanziellen Berichterstattung zu gewährleisten. Dies sollte im Kontext einer gesamthaften Darstellung zur Wesentlichkeitsanalyse erfolgen, wie sie vom Kommissionsvorschlag zur CSRD auch gefordert wird.

2.3. Zukunftsorientiert berichten

Die nichtfinanzielle Berichterstattung soll ihren Adressaten – den Stakeholdern des Unternehmens – als Grundlage für deren Entscheidungen im Rahmen der Ausgestaltung ihrer Beziehungen zum Unternehmen dienen. Unter den Gesichtspunkten der Entscheidungsnützlichkeit der Berichterstattung sollen nicht nur vergangenheitsorientierte Rechenschaftselemente, sondern auch zukunftsorientierte Aussagen enthalten sein. Dies lässt sich ua bereits durch die Aufnahme weniger Elemente erreichen:

Durchführung von Soll-Ist-Vergleichen;
Aufnahme von Mehrjahresvergleichen;
Aussagen zu Zielwerten und Forecasts.

Die weiteren Anforderungen an die Ausgestaltung solcher Berichtselemente sind altbekannte: Ziele sollten möglichst konkret sein, können aber zB Bandbreiten darstellen. Auf Änderungen in Vorjahres­werten bzw auf methodische Inkonsistenzen in der Berichterstattung ist gut erkennbar (!) hinzuweisen. Jeder Kennzahlenvergleich ist schließlich nur so hilfreich wie die Erläuterungen, die ihn begleiten und die dem Verständnis der Berichtsadressaten zutragen sollen. Vorauszusetzen ist freilich, dass die dafür benötigten Grundlagen auch tatsächlich vorhanden sind, dh dass es etwa Ziele für bestimmte Nachhaltigkeitsthemen gibt – da anderenfalls eine sinnvolle Berichterstattung hierüber überhaupt unmöglich ist.

2.4. Kritische Punkte und Entwicklungspfade offenlegen

Ein häufig geäußerter Kritikpunkt an vorgelegten nichtfinanziellen Berichten ist jener des Greenwashing: Positives wird beschönigt bzw decken sich die Darstellungen in solchen Punkten schlichtweg nicht mehr mit der Realität; zugleich werden kritische Punkte heruntergespielt bzw gänzlich außen vor gelassen. Dies unterwandert die Glaubwürdigkeit und damit wie Wirksamkeit der gesamten Berichterstattung – und kann in Folge durch das damit vermittelte Bild einer wenig ernsthaften Befassung die Stakeholder-Beziehungen belasten. 9

Berichte, die Kritisches ansprechen, wirken demgegenüber glaubwürdiger. Dies ist bereits für die Finanzberichterstattung bekannt und ebenso für die nichtfinanzielle Berichterstattung übertragbar. Erfolge und Misserfolge sollten ausgewogen und nach derselben Darstellungslogik im Bericht behandelt werden – nicht nur in der Ergebnisdar­stellung, sondern gleichermaßen in einem in die Berichterstattung integrierten Vorstandsvorwort uÄ. Lösungsorientiert sind freilich auch die Gründe für etwaige Zielabweichungen, die darauf gesetzten Reaktionen und damit verbundenen zukünftigen Auswirkungen auf das Nachhaltigkeitsthema aufzuzeigen.

2.5. Verbindlichkeit zeigen

Die Glaubwürdigkeit und in Folge Entscheidungsnützlichkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung kann weiters dadurch gesteigert werden, indem möglichst verbindliche Darstellungen aufgenommen werden. Bloß qualitative Darstellungen bzw Willensbekundungen von Vorhaben oder Wertvor­stellungen vermitteln idR kein ausreichendes Bild von der Nachhaltigkeits­leistung und der tatsächlichen Konsistenz von Wollen und Tun der berichtenden Unternehmen – dementsprechend sind quantifizierende, faktenbasierte Darstellungen zu fordern.

In der Berichterstattung selbst wird dieser Verbindlichkeit durch die Aufnahme von Leistungsindikatoren und Maßnahmen Rechnung getragen. Erstere sollten möglichst konkret, klar und verständlich sein, inkl Darstellungen zu den Berechnungsweisen. Ebenso ist aber nachvollziehbar zu machen, weswegen gerade diese Leistungsindikatoren für die Berichterstattung gewählt wurden. Maßnahmen sollten wiederum Bezug zu den verfolgten Zielen und den erzielten Ergebnissen herstellen; darüber hinaus werden häufig schon Elemente des Projektcontrollings (zB Zeiträume für die verfolgten Maßnahmen, Budgets, Umsetzungsstatus) in die Berichterstattung aufgenommen.

Verbindlichkeit in der Berichterstattung bedeutet aber ebenso, sie im Governance-Rahmen des Unternehmens zu verankern. Von klaren Aussagen dazu im Vorstandsvorwort bzw im Bericht des Aufsichtsrats bis hin zur Implementierung von entsprechenden Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung in der Vergütungspolitik für den Vorstand reicht das Spektrum an hierfür sinnvollen Handlungen. Wichtig sind darüber hinaus Darstellungen zur organisatorischen Implementierung im Unternehmen, zB welche Stellen im Unternehmen hierfür verantwortlich sind, in welchem Vorstandsressort das Thema angesiedelt ist, ob es dazu Ausschüsse bzw spezifische Expertisen im Aufsichtsrat gibt etc. Je besser vermittelt werden kann, wie ernst Nachhaltigkeit im Unternehmen genommen wird, wie konsistent sie in allen Unternehmensbereichen verfolgt wird, umso mehr Gewicht kann die Berichterstattung hierüber entfalten.

2.6. Verlässlichkeit der Berichterstattung sicherstellen

Gegenwärtig sieht das österreichische Bilanz­recht keine Pflicht vor, die nichtfinanzielle Berichterstattung einer externen Prüfung zu unterziehen. Zwar wird die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats für die Gewähr­leistung der Gesetzmäßigkeit der Berichterstattung betont, Befunde aus der Praxis zeigen aber auf, dass hier (weiterhin) noch viel an Bewusstseins­bildung erforderlich ist. Der Kommissionsvorschlag zur CSRD sieht in diesem Sinne auch die Einführung einer Prüfpflicht durch einen externen Dienstleister vor, die zunächst mit begrenzter und später mit hinreichender Prüfungssicherheit durchgeführt werden soll.

Für Unternehmen ist es hier ein erster Schritt, bereits mit der freiwilligen Beauftragung einer solchen externen Prüfung zu beginnen. Der eigene Abschlussprüfer wird hier der erste Ansprechp­artner sein, dessen Expertise und für Dienst­leistungen im Nachhaltigkeitsbereich vorhandenen Ressourcen sollten aber stets kritisch hinterfragt werden (da gegenwärtig selbst die meisten der großen Prüfungs­gesellschaften noch damit ringen, die auf ihrer Seite benötigten Ressourcen in qualitativer und quantitativer Hinsicht zur Verfügung stellen zu können). Ziel einer externen Prüfung sollte dabei anfangs aber weniger die externe Kommunikation einer solchen Validierung denn das Feedback auf die Prozesse und Datenqualitäten sein. Die Praxis zeigt, dass hier eine flexible Skalierung von Umfang und Intensität der Prüfung möglich ist, um den spezifischen Rahmenbedingungen und Entwicklungsbedarfen Rechnung zu tragen; häufig beschränken sich die anfallenden Kosten auf 10.000 bis 20.000 Euro. Eine freiwillige externe Prüfung erlaubt es, Schwachstellen zu identifizieren und Entwicklungsmaßnahmen zu planen, um eine vollständige „Prüfungs-Fitness“ bis zur CSRD-Erstanwendung herzustellen. Diese Schwachstellen werden dabei häufig im Bereich klar geregelter Abläufe bzw der Implementierung von ökologischen und sozialen Leistungsindikatoren in den ERP-Systemen liegen.

Doch auch ohne eine solche externe Prüfung muss für viele Unternehmen ein Entwicklungsschwerpunkt auf den angeführten Prozessen und IT-Systemen für die Datenerfassung liegen. Sofern dies noch nicht geschehen ist, hat dabei eine konzernweite Ausrollung zu erfolgen. Im gesamten Konsolidierungskreis sollten dieselben Verfahren, Abläufe und Definitionen zur Anwendung gelangen. Und entsprechende Kontrollschleifen vorgesehen sein.

2.7. Referenzrahmen und (Führungs-)Prozesse in den Fokus rücken

Die Forderung nach einer „Standardisierung“ begleitet die nichtfinanzielle Berichterstattung seit ihren Anfängen – in der Form, dass zur Erfüllung der (wenig elaborierten) gesetzlichen Berichts­pflichten etablierte internationale Rahmenwerke herangezogen werden sollen. Die CSRD wird hier durch die Einführung spezifischer europäischer Standards ein neues Kapitel aufschlagen. 10

Obschon eine Arbeitsgruppe der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gegenwärtig noch an den ersten europäischen Standards arbeitet, lässt sich bereits eine überragende Bedeutung zweier Verlautbarungen erkennen, die diesen Standards zugrunde liegen werden: jene der Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Eine Annäherung an diese Normen bzw ihre möglichst frühzeitige Implementierung schafft nicht nur den Anschluss an die zunehmende (europäische und globale) Praxis und wird zB von Investorenseite zumeist positiv gewürdigt, sondern gibt ebenso Hinweise auf Handlungsbedarfe aufgrund des sich ändernden regulatorischen Rahmens für die kommenden Jahre.

Was diese gegenwärtigen – und zukünftig zu erwartenden – Verlautbarungen eint, das ist der Umstand, dass sie (erneut) die implementierten Prozesse in den Fokus rücken, allerdings über das Technische hinaus (siehe Kap 2.6.) Führungs- und Governance-Aspekte adressieren. Gerade die Empfehlungen der TCFD schlagen außerdem die Brücke zur Finanzberichterstattung und fordern Unternehmen auf, ganzheitlicher über ihre finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Leistung nachzudenken – und die Finanz- und Rechnungswesenabteilungen stärker in den Prozess der nichtfinanziellen Berichterstattung zu integrieren. Für Unternehmen gehen hiermit Implikationen einher, die große Teile ihrer (Aufbau-)Organisation transformieren können; in der Praxis wird darauf gegenwärtig durch umfangreiche (interne) Schulungsoffensiven reagiert, um das Bewusstsein für diese Transformation (und für die dafür zu leistenden Beiträge) in allen Bereichen der Unternehmen zu verankern.

Auf den Punkt gebracht

Bereits in den letzten Berichtssaisonen zeichnete sich ein positiver Trend ab, was Qualität und Umfang der vorgelegten nichtfinanziellen Berichterstattungen betrifft. Im vorliegenden Beitrag wurden Erkenntnisse zum Status quo zusammengefasst, die weitere Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen können. Unternehmen, die sich mit diesen aktiv auseinandersetzen, gewinnen ua durch ein besseres Verständnis der Bedürfnisse ihrer Stakeholder und allen weitere Vorteilen, die damit typischerweise einhergehen: durch ein vollständigeres Risikomanagement, durch neue Anstöße in puncto (Geschäftsmodell-)Innovationen etc. Sie halten darüber hinaus mit den Entwicklungen am Kapitalmarkt Schritt, welche die Unternehmensfinanzierung immer mehr mit der Nachhaltigkeits­leistung verknüpfen. Richtig verstanden ist die nichtfinanzielle Berichterstattung sohin ein zentrales Instrument, um den viel zitierten „ Business Case for Sustainability“ realisieren zu können.

Der Beitrag erschien zunächst in CFOaktuell (Heft 5/2021). Mehr Infos unter: www.cfoaktuell.at

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