Was kommt, was bleibt? Die wichtigsten Entwicklungen für die Finanzorganisation 2023

Wo steht die Digitalisierung? Was bedeutet BEPS 2.0? Wie geht es mit der EU-Taxonomie voran? Wie werden sich die Energiemärkte entwickeln? Und wie bringen Sie agiles Lernen in die Finanzorganisation? Die wichtigsten Trends auf einem Blick.


1. Wie geht es weiter mit der Energiekrise?

Seit Monaten gleichen die Strom- und Gaspreise einer Achterbahnfahrt. Dermaßen volatil haben sich diese Preise nicht einmal während der Energiekrise der 1970er Jahre dargestellt. Doch wann kehrt wieder Normalität ein? Werden sich die Energiepreise irgendwann wieder auf ein Vorkrisenniveau zurückbewegen bzw werden die Energiepreise überhaupt rückläufig sein? Wir haben mit Barbara Schmidt, der Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, zum Jahresende ein spannendes Interview über die Energiemärkte, die Dekarbonisierung Österreichs und die mittelfristigen Entwicklungen geführt. Zum Interview

2. EU-Taxonomie und CSRD

Am 10. November 2022 hat das europäische Parlament die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – „CSRD“) angenommen. Die CSRD ändert die Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG sowie die Verordnung (EU) Nr. 537/2014.

Die Berichtspflicht gilt daher für folgende Unternehmen:

  • Ab dem 1. Jänner 2024 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse (mit mehr als 500 Mitarbeitern), die bereits der NFRD/NaDiVeG unterliegen, mit einer Berichtsfrist in 2025;
  • Ab dem 1. Jänner 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von 40 Millionen Euro und/oder einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro), mit einer Berichtsfrist in 2026;
  • ab 1. Jänner 2026 für börsennotierte KMU und andere Unternehmen, deren Berichte 2027 fällig sind. KMU können sich bis 2028 von der Verpflichtung befreien lassen.

Für die Finanzorganisation gilt 2023 also: Get ready for ESG. Die Vorbereitungen für die CSRD müssen heuer definitiv auf Schiene gebracht werden.

Mehr Infos hier: Sustainable economy: Parliament adopts new reporting rules for multinationals | News | European Parliament (europa.eu)

3. Digitalisierung treibt Transformation weiterhin

Nach der Investition heißt vor der Investition. Das ist auch für 2023 weiterhin das Motto der CFOs. Obwohl die Mehrzahl von ihnen laut einer aktuellen Studie mit den Entwicklungen der Digitalisierung in ihren Geschäftsbereichen zufrieden sind, bleibt keine Zeit zum Verschnaufen. war sind die Finanzchefs international aufgestellter Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen US-Dollar größtenteils zufrieden über die jüngsten Technologieinvestitionen in ihrer Abteilung. Dennoch sagen 59 Prozent, dass sie einen anderen Ansatz gewählt hätten, wenn sie die Ereignisse der letzten Jahre hätten vorhersehen können. Drei von vier Chief Financial Officer (CFO) wollen deshalb 2023 die Budgets für Projekte zur digitalen Transformation in ihrer Abteilung aufstocken. Für die Bewältigung dieser wachsenden Zahl an Herausforderungen, die von der Risikominderung in der Lieferkette bis hin zu ESG (Environment, Social, Governance) reichen, seien neue Technologien unerlässlich.

Wie wichtig dabei die Themen Data Governance und Datenqualität sind, zeigt ein weiteres Mal die von BARC veröffentlicht die Studie „Data, BI & Analytics Trend Monitor 2023“. Data Quality und Data Culture sind die Top Trends für Business Intelligence. Und auch für alle Digitalisierungsprojekte in der Finanzorganisation sind sie unerlässlich.

Linktipps:

4. Globale Mindestbesteuerung und BEPS 2.0

Nach langer Verzögerung wurde die Einführung der Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung nun auf EU Ebene einstimmig beschlossen. Die Einstimmigkeit konnte am 12. Dezember 2022 vom Ausschuss der Ständigen Vertreter erreicht werden. Somit steht fest, dass die formalen Schritte zur Einführung der Richtlinie in der EU gesetzt werden und die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung von sämtlichen EU Mitgliedstaaten eingeführt werden müssen. Der Beschluss basiert auf einem überarbeiteten Richtlinienentwurf vom 25. November 2022, welcher inhaltlich im Wesentlichen dem im März 2022 veröffentlichten Richtlinienentwurf entspricht. Insbesondere bleibt es bei der geplanten Einführung einer globalen Mindeststeuer in Höhe von 15% für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Anwendbar sind die neuen Regelungen für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Mio. in mindestens zwei der letzten vier Wirtschaftsjahre. Sofern die effektive Besteuerung in einem Land unter 15% beträgt, ist die Differenz grundsätzlich im Staat der Muttergesellschaft abzuführen.

Es bestehen umfangreiche Reporting- und Dokumentationspflichten, selbst wenn eine effektive Besteuerung von über 15% vorliegt. Bei Nichtbeachtung der Regeln drohen Geldstrafen. Den damit einhergehenden neuen Herausforderungen (Datensammlung, Datenvalidierung, Berechnung der steuerlichen Parameter, Reporting etc.) kann nur mit sorgfältiger Vorbereitung und entsprechenden Prozess- und Systemanpassungen begegnet werden. Aussendung der EU

5. Agiles Lernen

Zunehmende Digitalisierung und dynamische Umfeldbedingungen zwingen viele Unternehmen zu raschen und oftmals auch tiefgreifenden Veränderungen ihrer Strukturen, Prozesse und sogar Geschäftsmodelle. Was bedeutet das für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter:innen? Wie können entsprechende Weiterbildungsmethoden so flexibel und innovativ sein, wie es die Arbeit oft schon ist? Und was bedeutet das für die Personalentwicklung? Das Konzept des „Agilen Lernens“ kann hier Inspiration sein, da es sowohl an die Bedürfnisse des lernenden Individuums, als auch an die hohe Dynamik der Unternehmen ausgerichtet ist.

Im diesem Beitrag lesen Sie mehr über Agiles Lernen im Unternehmen.

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