Transfer Pricing Risk Management in turbulenten Zeiten

COVID-19, neue Richtlinien sowie öffentliches CbCR. 


COVID-19 und Verrechnungspreise

Das letzte Jahr war (auch) im Hinblick auf das Transfer Pricing Risk Management eine Herausforderung: Die COVID-19-Pandemie hat bestehende Verrechnungspreissysteme vieler multinationaler Unternehmen im Jahr 2020 ins Wanken gebracht und dies hallt auch 2021 noch nach. Der Impact der Pandemie fällt sehr unterschiedlich aus:

  • (unvorhergesehene) Verluste aufgrund von Lockdowns und Disruptionen der Supply Chain in der Gruppe oder bei einzelnen Gesellschaften
  • außerordentliche Gewinne in einigen Branchen (zB Pharma, Medizintechnik, Online-Shops, Streaming Anbieter, Zustelldienste, etc)
  • (ungeplante) außerordentliche Kosten iZm der Pandemie
  • Marktdaten als Bezugsgrößen für Verrechnungspreise sind hoch volatil oder noch nicht verfügbar, was Vergleichsanalysen erschwert
  • etc.

Die OECD hat hierzu Ende 2020 eine Leitlinie veröffentlicht mit Hinweisen und Empfehlungen, wie mit den außerordentlichen Effekten rund um die Pandemie im Hinblick auf Benchmarking, Kostentragung, Verluste, Förderungen und Rulings umgegangen werden sollte.

Was sollte jetzt bei der Erstellung der Dokumentation 2020 berücksichtigt werden?

Im Zuge der Dokumentationserstellung für das Jahr 2020 ist sorgfältig zu prüfen, wie insbesondere Vergleichsdaten für das Jahr 2020 erhoben, COVID-19 spezifische Kosten innerhalb des Konzerns verteilt und staatliche Förderungen berücksichtigt werden.

Hinsichtlich Förderungen muss hinterfragt werden, ob ein Unternehmen aufgrund der Verhandlungsposition eine erhaltene staatliche Förderung in Form von Preisreduktionen an Kunden weitergeben würde oder nicht. Hier ist auch zu beachten, inwieweit Förderbestimmungen in den jeweiligen Ländern ausdrücklich untersagen, lokal erhaltene Förderungen in Form von reduzierten Verrechnungspreisen an ausländische Konzerngesellschaften „weiterzureichen“.

Die Verwendung von budgetierten Finanzinformationen für das Jahr 2020 ist möglich; d.h. von Ergebnissen, die in einer normalen Situation zu erwarten gewesen wären. Solche budgetierten Daten sind allerdings an die geänderte Situation aufgrund von COVID-19 anzupassen.

Nicht zuletzt stellt sich spätestens jetzt die Frage, wie Verluste aufgrund von COVID-19-Effekten bei Gesellschaften mit unterschiedlichen Risikoprofilen argumentiert werden können. Ergeben sich dauerhafte Änderungen des Geschäftsmodells, sollte auch die Kosten- und Risikozuordnung neu festgelegt werden. Es ist im Rahmen der Vergleichbarkeitsanalyse auch zu hinterfragen, wie sich Dritte untereinander verhalten würden und ob die Kosten (hypothetisch) auf Kunden oder Lieferanten abgewälzt werden könnten.

Was gibt es sonst für Updates abseits von COVID-19?

Auch abseits von COVID-19 gab es einige Updates und Neuerungen, die im Rahmen des Transfer Pricing Risk Management berücksichtigt werden sollten. Hier nur eine Auswahl einiger Themen:

  • Update der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien: Ein Entwurf der Verrechnungspreisrichtlinien wurde Ende 2020 veröffentlicht, der die bestehenden Verrechnungspreisrichtlinien 2010 aktualisiert. Im Wesentlichen handelt es sich um ein „Finetuning“ und Update der Richtlinien. Die finale Version bleibt noch abzuwarten.
  • Neue Verwaltungsgrundsätze 2020 in Deutschland zur Prüfung von Verrechnungspreisen: Unter anderem ergeben sich hieraus Verschärfungen für die Dokumentation, da Steuerpflichtige im Fall einer Prüfung sämtliche Unterlagen vorlegen müssen, damit der Betriebsprüfer auch andere Verrechnungspreismethoden und deren Ergebnisse verproben kann.
  • Neue OECD Guidance zu Financial Transactions: Diese Leitlinie beinhaltet Updates zur Verrechnung von Zinsen, Garantien, Cash Pooling und Hedging im Konzern.

Öffentliches Country-by-Country Reporting (CbCR) geplant

Die EU-Kommission überlegt schon seit Jahren eine generellen Offenlegungspflicht von CbCR Daten, die Unternehmen mit Konzernumsatz über EUR 750 Mio derzeit schon an die Finanzbehörden übermitteln müssen. Mit Anfang Juni 2021 wurde nunmehr der Rahmen für öffentliches CbCR in der EU vorbereitet. Die politische Verabschiedung durch EU-Rat und EU-Parlament steht noch aus, aber die EU-Gesetzgeber haben sich vorläufig auf einen Richtlinientext für ein öffentliches CbCR in Europa geeinigt.

Die Offenlegung bezieht sich auf Informationen zur Einkommensteuer in jedem Mitgliedstaat sowie in jedem Drittland, das in der EU-Liste, der steuerlich nicht kooperativen Länder angeführt ist. Die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist innerhalb von 18 Monaten geplant.


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