Spannendes zum Thema “Krypto-Assets”

Dr. Oliver Völkel, LL.M., Mag. Ralph Rirsch, BSc, MBA, Dr. Stefan Tomanek, MBA und Mag. Rainer Wolfbauer widmen sich dem spannenden Thema „Krypto-Assets“.  


Die Blockchain: Von Fehlern und Irrtümern 

Hier und da geht auch auf der Blockchain etwas schief. Im Allgemeinen sind es allerdings nicht technische Fehler, die geschehen, sondern menschliche. Wer versehentlich seine Bitcoins an eine falsche Adresse schickt, wird dies meist rasch bereuen. Dass die Aufzeichnung einmal durchgeführter Transaktionen technisch nicht mehr rückgängig zu machen ist, zeichnet die Blockchain gerade aus. Doch auch andere Arten von Fehlern kommen in der Praxis vor. Wie ist mit Fehlern und Irrtümern auf der Blockchain nach den einschlägigen Bestimmungen des ABGB umzugehen? Dieser Frage geht Dr. Oliver Völkel, LL.M. (Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte) in seinem ZFR-Beitrag nach. Dabei beschränken sich die Ausführungen auf solche dezentralen Blockchains, die mit der Bitcoin- oder auch der Ethereum-Blockchain vergleichbar sind. 

Von „virtueller Währung“ zum „Crypto-Asset“ – Die Abgrenzung zu tokenisierten Finanzinstrumenten und das vermeintliche Ende der Pseudonymität durch neue AML-Regeln 

Mag. Ralph Rirsch, BSc. MBA (Jurist im Bereich Wertpapieraufsicht der österreichischen Finanzmarktaufsicht) und Dr. Stefan Tomanek, MBA (Jurist in der Abteilung Behördliche Aufsicht Asset Management, Prospekte und Verbraucherinformation der österreichischen Finanzmarktaufsicht) beleuchten die Abgrenzung zu tokenisierten Finanzinstrumenten und das vermeintliche Ende der Pseudonymität durch neue AML-Regeln und geben einen Überblick über mögliche Auswirkungen dieser neuen Regelungen für Unternehmen und Investoren. 
Durch neue Regeln verfolgt die EU das Ziel, die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Neben einem einheitlichen und EU-weiten Verbot von Bargeldtransaktionen über 10.000 € und der Errichtung einer europäischen AML-Behörde liegt ein Schwerpunkt der neuen Regelungen im Bereich der wachsenden Kryptoökonomie. Wenngleich die bestehenden AML-Vorschriften bereits einige Geschäftstätigkeiten iZm Crypto-Assets wie Bitcoin & Co erfassen, besteht ein gewisser Auslegungsspielraum, etwa im Hinblick auf die aktuell gültige Begriffsdefinition der „virtuellen Währung“ und Abgrenzungsfragen zu regulierten Finanzinstrumenten. Mehr Klarheit für die Zukunft verspricht nun die Neudefinition des Begriffs „Crypto-Asset“, der in der kommenden Krypto-Regulierung MiCAR eingeführt und auch in den neuen Geldwäscheregeln einheitlich verwendet wird. Gleichzeitig waren in der europäischen Medienlandschaft bereits Schlagzeilen über das vermeintliche Ende der „(Pseudo-)Anonymität von Crypto-Assets“ zu lesen.  
 

Ausgewählte Fragen zur Registrierung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen 

Abschließend geht Mag. Rainer Wolfbauer (Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG) auf ausgewählte Fragen zur Registrierung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen ein. In einem jüngst ergangenen Erkenntnis hatte sich das BVwG erstmals mit einer durch die FMA versagten Registrierung eines Dienstleisters für virtuelle Dienstleistungen gem § 32a FM-GwG zu befassen. Aus der Erkenntnis können allgemeine Rückschlüsse nur mit einiger Zurückhaltung gezogen werden, da sie wesentliche Fragen offenlässt und wichtige dogmatische Überlegungen ausklammert. Eine endgültige Aussage über die hier angesprochenen Themen ist auch deshalb nicht möglich, weil die Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts keine Revision erhoben hat und die hier gerichtliche Rechtsprechung daher jedenfalls aus dieser Causa nicht generiert werden wird. Umso mehr ergibt es Sinn, über die Argumente des BVwG hinausführende Überlegungen anzustellen. 


Ausgabe jetzt GRATIS lesen 

Lesen Sie die gesamte ZFR-Ausgabe 11/2021 “Krypto-Assets” jetzt GRATIS und sichern Sie sich 10% Rabattvorteil auf das ZFR-Abo 2022!


Über die ZFR 

Die Zeitschrift für Finanzmarktrecht – kurz „ZFR“ – informiert Sie monatlich prägnant und zeitsparend über aktuelle aufsichts-, unternehmens- sowie verbraucherschutzrechtliche Themen auf nationaler und europäischer Ebene. Dabei sind der Praxisbezug aller Inhalte sowie kritische Stellungnahmen zu aktuellen Entwicklungen im Editorial Fixpunkte jeder Ausgabe. Die Herausgeber Univ.-Prof. Dr. Olaf Riss, LL.M. (Universität Klagenfurt), Univ.-Prof. Dr. Martin Winner (WU Wien) und Mag. Rainer Wolfbauer (SIGMA Investment AG) sind namhafte Experten und garantieren eine zuverlässige, kompetente Aufbereitung der Rechtsmaterie. 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert