Die IFRS Foundation am Weg zu einem Standardsetzer für Sustainability Reporting

Die IFRS Foundation hat am 22. März 2021 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Konvergenz der globalen Nachhaltigkeitsberichtsstandards beschleunigen und Vorbereitungen für ein mögliches internationales Board für Nachhaltigkeitsberichtsstandards unter der Leitung der IFRS Foundation treffen soll. Neben den bereits international weit verbreiteten und anerkannten Standards zur finanziellen Berichterstattung sollen nunmehr unter dem Dach der IFRS Foundation auch Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung entwickelt werden.


Die Arbeitsgruppe wird ein Forum für die strukturierte Auseinandersetzung mit Initiativen bieten und folgende strategische Ausrichtung verfolgen:

1. Investorenfokus für Unternehmenswert

Man wird sich auf Informationen konzentrieren, die für die Entscheidungen von Investoren, Kreditgebern und anderen Gläubigern wesentlich sind.

2. Schwerpunkt Klima

Aufgrund des dringenden Bedarfs an besseren Informationen zu klimabezogenen Themen wird man sich zunächst auf die klimabezogene Berichterstattung konzentrieren und gleichzeitig darauf hinarbeiten, den Informationsbedarf von Investoren zu anderen ESG-Themen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) zu erfüllen.

3. Auf bestehenden Rahmenwerken aufbauen

Man wird auf der gut etablierten Arbeit der Task Force on Climate related Financial Disclosures (TCFD) des Financial Stability Board sowie auf der Arbeit der führenden Standardsetzer im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Schwerpunkt auf dem Unternehmenswert aufbauen. Zur Vorbereitung dieser Arbeit wird die IFRS Foundation einen Prozess zur strukturierten Einbindung aller relevanten Organisationen aufsetzen.

4. „Building Blocks“-Ansatz

Durch die Zusammenarbeit mit Standardsetzern aus den wichtigsten Ländern würden die herausgegebenen Standards eine weltweit konsistente und vergleichbare Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden.

Die Arbeitsgruppe wird von der IFRS Foundation geleitet werden und das IASB einbeziehen, da eine Verbindung zur Finanzberichterstattung notwendig ist.

Die Wichtigkeit der Arbeit dieser Arbeitsgruppe der IFRS Foundation wird auch durch den am 21. April 2021 veröffentlichten Entwurf zur Überarbeitung der EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (jetzt Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) unterstrichen.

Die Richtlinie erweitert die Berichtspflichten zu Nachhaltigkeitsinformationen erheblich. Zukünftig unterliegen alle großen Unternehmen (mehr als 40 Mio Umsatzerlöse, mehr als 20 Mio Bilanzsumme, mehr als 250 Mitarbeiter) sowie alle Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind, den Berichtspflichten. Nachhaltigkeitsinformationen sollen vor allem an Standardisierung, Vergleichbarkeit und Digitalisierung gewinnen.

Die wesentlichen Änderungen betreffen folgende Bereiche:

  • Ausweitung des Geltungsbereichs und der Berichtsinhalte
  • Verpflichtende EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Veröffentlichung der Informationen als Teil des Lageberichts in ESEF (European Single Electronic Format)
  • Externe Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsinformationen

Die EU-Richtlinie ist per 1. Dezember 2022 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen, das nationale Gesetz wird für Unternehmen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden sein.


Weiterbildungstipp

Certified IFRS Accountant | Internationale Rechnungslegung verstehen und anwenden | Info und Anmeldung

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