Ab 2019 wird Horizontal Monitoring eingeführt
Die „begleitende Kontrolle“ als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung?
Die „begleitende Kontrolle“ als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung?
Der Unternehmensleitung obliegt es, im Rahmen ihrer Überwachungs- und Kontrollfunktion, Maßnahmen zur Einhaltung der Steuergesetze durch alle Mitarbeiter zu implementieren. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018) sieht der Gesetzgeber eine begleitende Kontrolle vor. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Einrichtung eines funktionierenden internen Kontrollsystems im Bereich Steuern (Steuer-IKS) durch den Steuerpflichtigen. Damit setzt der Gesetzgeber neue Maßstäbe für alle Unternehmen.
Begleitende Kontrolle statt Betriebsprüfung lautet seit 2012 das Motto bei der VERBUND AG. Als einer der ersten Konzerne in Österreich hat man bereits frühzeitig an der Pilotphase zum Horizontal Monitoring teilgenommen. Leopold Rohrer hat mit uns über die Vorteile gesprochen.
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