EU-Taxonomie: Die Konformitätsanalyse bringt neue Herausforderungen
Erweiterte Anforderungen im Vergleich zum ersten Berichtsjahr
Anders als für die Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2021 ist für 2022 auch die Konformität im Rahmen der EU-Taxonomie darzustellen. Damit ist nun erstmalig die Beurteilung von „grünen“ und „nichtgrünen“ Unternehmenstätigkeiten notwendig. Diese Klassifizierung stellt einen maßgeblichen Schritt zur Förderung von Finanzströmen in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten dar. Zeitgleich kann die notwendige Analyse Unternehmen vor einige Herausforderungen stellen.