Die EU-Taxonomie
Das Inkrafttreten der EU-Taxonomie als Klassifizierungssystem für „grüne“ Unternehmenstätigkeiten stellt einen maßgeblichen Schritt zur Förderung von Finanzströmen an nachhaltige Unternehmen dar. Es ist eine Herausforderung für Unternehmen, die neuen Berichterstattungspflichten umzusetzen, aber im Optimalfall nutzen sie auch die Chancen, die sich daraus ergeben. In den kommenden Jahren wird sich der Anwendungsumfang der EU-Taxonomie noch erweitern und auch nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen werden betroffen sein.