Einordnung der Omnibus-Initiative: Zielsetzung und Hintergrund

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission den Entwurf zum ersten Omnibus-Paket. Eine zentrale Maßnahme, nämlich die zeitliche Verschiebung der Anwendungspflichten der CSRD und der CSDDD, wurde inzwischen offiziell beschlossen. Ziel der Initiative ist es, regulatorische Anforderungen gezielt zu reduzieren und damit Unternehmen zu entlasten. Die Änderungen betreffen unter anderem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die EU-Taxonomie-Verordnung sowie den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Die geplanten Anpassungen eröffnen potenziell neue Spielräume, um Ressourcen gezielt für strategische Nachhaltigkeitsthemen einzusetzen.


Reduktion von Berichtspflichten im Detail

Bereits beschlossene Änderungen:
  • Unternehmen der zweiten Welle berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2027, kleine und mittelgroße PIEs ab 2028. Große PIEs bleiben wie gehabt ab 2025 berichtspflichtig.
Mögliche geplante Änderungen:
  • Anhebung der Schwellenwerte für die Berichtspflicht für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden, einem Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme über 25 Millionen Euro – unabhängig von der Kapitalmarktorientierung.
  • Reduktion der Datenpunkte im European Sustainability Reporting Standard und Wegfall sektorspezifischer Berichtsstandards

Diese Maßnahmen sollen Entlastung für zahlreiche Unternehmen, insbesondere im Mittelstand bringen. Gleichzeitig stellen die zahlreichen potenziellen Änderungen eine Herausforderung für viele Führungskräfte dar. Sie erschweren den Überblick und werfen neue strategische Fragen auf – etwa zur künftigen ESG-Ausrichtung oder zur Rolle freiwilliger Berichtspflichten. Zugleich bleiben wesentliche Anforderungen für bereits verpflichtete Unternehmen bestehen.

Strategische ESG-Ausrichtung im Fokus

Unabhängig von der formalen Berichtspflicht bleibt das Thema Nachhaltigkeit für Unternehmen von hoher strategischer Relevanz:

  • Erwartungen von Banken, Kund:innen und Geschäftspartner:innen entwickeln sich weiter
  • Nachhaltigkeit wird zunehmend als Investitions- und Finanzierungskriterium berücksichtigt
  • ESG-Aspekte beeinflussen Lieferbeziehungen, Reputation und Marktpositionierung

Daher empfiehlt es sich, die regulatorisch bedingten Freiräume zu nutzen, um ESG-Themen gezielt weiterzuentwickeln und die eigene Nachhaltigkeitsstrategie langfristig zu stärken.

CSDDD und EU-Taxonomie: Anforderungen bestehen fort

Trotz geplanter Entlastungen durch die Omnibus-Initiative bleiben zentrale Elemente der CSDDD und der EU-Taxonomie bestehen. Einige Vereinfachungen sind jedoch geplant:

  • Unternehmen müssen Klimatransitionspläne vorlegen und Maßnahmen umsetzen, eine Verpflichtung zur vollumfänglichen Umsetzung des Transitionsplans könnte jedoch fallen.
  • Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette gelten weiterhin, wenn auch mit vereinfachten Anforderungen und mit einem Fokus auf direkte Geschäftspartner
  • Die EU-Taxonomie bleibt ein relevantes Klassifikationssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten, die Reporting-Verpflichtungen sollen jedoch vereinfacht werden und die Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen sollen auf mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz erhöht werden.

Diese Vorgaben bieten Orientierung und fördern die Integration nachhaltiger Kriterien in Geschäftsmodelle.

Doch auch bei der CSDDD wurden bereits erste Änderungen beschlossen:

  • Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz gilt die verpflichtende Anwendung weiterhin ab 2029.
  • Der Anwendungsbeginn für Unternehmen der ersten Welle (mehr als 5.000 Mitarbeitende und über 1.500 Mio. € Umsatz) wurde auf 2028 verschoben.

Potenziale für eine Neuausrichtung der Nachhaltigkeitsstrategie

Die vorübergehende Entlastung durch geringere Berichtspflichten eröffnet Unternehmen neue Gestaltungsspielräume:

  • Fokussierung der ESG-Strategie auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse
  • Für wesentliche ökologische und soziale Themen: Positionierung des Unternehmens, Definieren von Zielen, Ableitung von Maßnahmen
  • Integration von ESG in Steuerungssysteme und Entscheidungsprozesse
  • Aufbau freiwilliger Berichtsformate zur internen und externen Kommunikation

Praxisbeispiel: Quick-Check zur strategischen Einordnung

Für Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie unter den veränderten Rahmenbedingungen gezielt weiterentwickeln möchten, empfiehlt sich der „Omnibus-Quick-Check“ – ein kompaktes, praxisorientiertes Format zur Einordnung der neuen regulatorischen Lage. Der Workshop unterstützt dabei, den aktuellen Reifegrad der bestehenden Nachhaltigkeitsstrategie zu analysieren, konkrete Handlungsfelder abzuleiten und einen realistischen Umsetzungsfahrplan für gezielte ESG-Maßnahmen zu entwickeln.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.controller-institut.at/de/programme/seminare-module/details/omnibus-quick-check-workshop/#pre=2867

Fazit: Nachhaltigkeit strategisch verankern

Auch wenn der regulatorische Druck sinkt, bleibt Nachhaltigkeit ein zentrales Thema für die Unternehmenssteuerung. Der richtige Umgang mit den neu gewonnenen Freiräumen besteht darin, Nachhaltigkeit nun aktiv und strategisch weiterzuentwickeln. Unternehmen, die ESG-Themen proaktiv behandeln, stärken ihre Resilienz, Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsposition – und machen Nachhaltigkeit zum festen Bestandteil ihrer strategischen Steuerung.

Mehr Details zu den Inhalten der Omnibus-Initiative und deren Bedeutung für Unternehmen finden Sie hier: https://www.ey.com/de_at/insights/sustainability/omnibus-verordnung 


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