Ab 2019 wird Horizontal Monitoring eingeführt
Die „begleitende Kontrolle“ als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung?
Die „begleitende Kontrolle“ als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung?
Der Unternehmensleitung obliegt es, im Rahmen ihrer Überwachungs- und Kontrollfunktion, Maßnahmen zur Einhaltung der Steuergesetze durch alle Mitarbeiter zu implementieren. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018) sieht der Gesetzgeber eine begleitende Kontrolle vor. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Einrichtung eines funktionierenden internen Kontrollsystems im Bereich Steuern (Steuer-IKS) durch den Steuerpflichtigen. Damit setzt der Gesetzgeber neue Maßstäbe für alle Unternehmen.
Das Management konzerninterner Verrechnungspreise stellt für internationale Konzerne eine besondere Herausforderung dar. Die Implementierung eines technologieunterstützten Internen Kontrollsystems für die Steuerfunktion (Steuer-IKS) unter Einbindung des Controllings, des Business und sonstiger Stakeholder kann ein Lösungsansatz sein.
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