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Neue Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – was bedeutet das für mein Unternehmen? 

Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU bringt erhebliche Änderungen und erweiterte Berichtspflichten für Unternehmen mit sich. In diesem Artikel erfahren Sie, welche spezifischen Anforderungen und Offenlegungspflichten die CSRD mit sich bringt und wie sich diese auf Ihr Unternehmen auswirken werden. 


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Aktuelle Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Überblick zu den derzeitigen und künftigen Anforderungen

Aktuelle regulatorische Entwicklungen führen zu einer signifikanten Steigerung der Relevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit der EU-Taxonomie-VO werden unter anderem neue offenzulegende KPIs für Unternehmen von öffentlichem Interesse eingeführt. Zusätzlich ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund des Entwurfs der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) künftig zwingend im Lagebericht vorzunehmen, wobei auch hier spezifische KPIs anzuwenden sind, welche derzeit von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden.

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Neue Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – was bedeutet das für mein Unternehmen?

Wenn der Richtlinienentwurf der EU umgesetzt wird, müssen alle großen Unternehmen verpflichtend im Lagebericht einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und diesen auch prüfen lassen.

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