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Die Anti-BEPS-Richtlinie als „Regelungstsunami“

Für manche ein böses Erwachen? Action Required! Als Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Steuern, zu Beginn des Jahres 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz die Reaktion der EU-Kommission auf die BEPS-Initiative der OECD vorgestellt hat, wurde vielen Insidern rasch klar, dass die angekündigten Maßnahmen ohne Übertreibung zu einem „Steuertsunami“ führen werden. Das von der EU-Kommission präsentierte Maßnahmenpaket führte mittlerweile zu umfassenden Gesetzesänderungen, die im Rahmen der Umsetzung der Anti-BEPS-Richtlinie (Anti-Tax Avoidance Directive – ATAD)1 in allen EU-Staaten notwendig wurden. Die EU-Kommission hat sozusagen „Nägel mit Köpfen“ gemacht. Das Jahres­steuergesetz 2018 (JStG2018)2 enthält bereits einige aufgrund der ATAD notwendig gewordenen „Reparaturen“. Für manche in der Richtlinie vorgeschlagenen Maßnahmen wurde vom österreichischen Gesetzgeber offensichtlich die Option einer späteren Umsetzung „gezogen“.

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