Nachhaltigkeitskennzahlen 2.0
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nun auch für mittelständische Unternehmen in der Wirtschaftslandschaft verpflichtend werden. Seit dem Jahr 2016 galt auf der Grundlage des NaDiVeG nur für Großunternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. In naher Zukunft wird hier aufgrund der EU-Taxonomie und den bestehenden Entwürfen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU-Kommission allerdings auch kleineren Unternehmen ein schärferer Wind entgegenwehen – wodurch die Nachhaltigkeitskennzahlen zunehmend ein Thema von CFOs und dem Controlling werden.