Nachhaltigkeitskennzahlen 2.0

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nun auch für mittelständische Unternehmen in der Wirtschaftslandschaft verpflichtend werden. Seit dem Jahr 2016 galt auf der Grundlage des NaDiVeG nur für Großunternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. In naher Zukunft wird hier aufgrund der EU-Taxonomie und den bestehenden Entwürfen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU-Kommission allerdings auch kleineren Unternehmen ein schärferer Wind entgegenwehen – wodurch die Nachhaltigkeitskennzahlen zunehmend ein Thema von CFOs und dem Controlling werden.


Bisher war die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich in erster Linie nur für börsennotierte Unternehmen bzw Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtend. Und schon damals sorgte die EU-Direktive für Aufsehen, enthielt sie doch aufgrund der fest­gesetzten Berichtpublikations­frist die Forderung einer sehr zeitnahen Umsetzung. Denn die Unternehmen waren durch das entsprechende Gesetz gefordert, dass der Bericht sowohl durch Aufsichtsrat als auch Vollversammlung musste – eine Vorgabe, die immensen Zeitdruck erzeugte, da die Nachhaltigkeitskennzahlen dadurch bereits sehr früh nach dem Jahresabschluss feststehen mussten.

Diese Vorgehensweise stand im krassen Gegensatz zur bisherigen Gebarung, dass der Geschäftsbericht im Frühjahr des Folgejahres veröffentlicht wurde, die Bekanntgabe der Nachhaltigkeitskennzahlen jedoch meist erst im zweiten oder gar erst im dritten Quartal folgte.

Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Vorgaben, dh dieser Fristigkeit, bekam das Nachhaltigkeitskennzahlen-Management einen deutlichen Schub.

1. Basis für die Kennzahlen­erhebung

Auch wenn die Vorgaben der EU-Kommission vorerst lediglich lauteten, dass die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich verankert werden müsse und bis heute de facto nicht festgelegt worden ist, um welche Kennzahlen es sich im Konkreten zu handeln habe, besteht dennoch die Empfehlung der Orientierung an internationalen Standards – allen voran an den Standards der Global Reporting Initiative 1 (GRI), einer der prominentesten Autoritäten in der Szene der Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit.

Ein Großteil der österreichischen Unternehmen orientiert sich daher an den GRI-Standards, teilweise an der umfassenden Version, großteils aber „nur“ an der core version, also der weniger fordernden Variante.

2. Gründe für die neue Direktive

Als schließlich im Jahr 2020 eine Überprüfung der damals geltenden Non-Financial Reporting Directive ergab, dass die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsberichte der betreffenden Unternehmen oftmals nicht stichhaltig zu sein schienen und das Vertrauen in die Berichte generell gering war, sah sich die Kommission veranlasst, striktere Maßnahmen zur Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichts­pflicht einzuführen.

Darüber hinaus wurde auch bemängelt, dass die Kennzahlen mit den momentanen Erhebungs- und Reporting-Modi zu wenig zwischen verschiedenen Unternehmen vergleichbar waren.

3. Die Rolle der Corporate Sustainability Reporting Directive

Das Ergebnis dieser Initiative sind die Entwürfe zur neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), wo nun im Hinblick auf das Nachhaltigkeitsreporting bei drei Punkten deutlich nachgeschärft wird:

1.In Bezug auf die Vergleichbarkeit von Kennzahlen. In Planung sind einheitliche EU Sustainability Reporting Standards, die über alle Branchen hinweg anzuwenden sind, wofür derzeit sogenannte sektoragnostische Standards entwickelt werden. Darüber hinaus steht auf der Agenda, in den kommenden Jahren weitere sektorspezifische Kennzahlen und Berichtsinhalte zu erarbeiten, um so schlussendlich deutlich genauer definieren zu können, was die Berichte konkret zu enthalten haben.
2.Eine weitere Verschärfung betrifft die Frage, wer zukünftig in der Pflicht ist, Nachhaltigkeitsinformationen zu publizieren. Denn nach bestehenden Entwürfen sind dies nun nicht mehr nur die größten Leitbetriebe eines Landes – in Österreich rund 120 Unternehmen – sondern von der Reporting­pflicht sind dann auch jene kleineren Unternehmen erfasst, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:❚Mehr als 250 Mitarbeiter,❚mehr als 40 Millionen € Umsatz,❚mehr als 20 Millionen € Bilanzsumme.Dadurch erhöht sich die Anzahl der berichts­pflichtigen Unternehmen in Österreich auf rund 2.000.
3.Die dritte große Neuerung betrifft schließlich die Verpflichtung, die Berichte extern in Form einer Limited Assurance prüfen zu lassen. Dabei werden stichproben­artig Kennzahlen-Überprüfungen durchgeführt, einzelne Standorte überprüft, die Reportingsysteme in den Blick genommen, Manuals und Definitionen kontrolliert etc, um so schlussendlich zu einem ausreichend Seite 44 verlässlichen Ergebnis zu gelangen. Es ist davon auszugehen, dass es die Wirtschaftsprüfer bzw andere Institutionen mit entsprechender Berechtigung sein werden, die diese Überprüfungen durchführen.

Darüber hinaus sehen die Entwürfe vor, dass die Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht zu publizieren sind. Das bedeutet, ein eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht reicht nicht mehr aus, um die Berichts­pflicht zu erfüllen. Zudem sollen die Informationen maschinenlesbar und digital gekennzeichnet vorliegen. Welche Nachhaltigkeitsaspekte wesentlich sind, ist aus zwei Perspektiven zu ermitteln: Wo weist das Geschäftsmodell besonders große Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auf? Und welche Nachhaltigkeitsthemen sind für den zukünftigen Erfolg des Unternehmens relevant?

4. Fahrplan

Ende Februar hat der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt zur CSRD festgelegt. Er deutet auf eine Verschiebung des ursprünglichen Zeitplans hin. Für Unternehmen, die bisher bereits vom österreichischen NaDiVeG betroffen waren, könnte daher die CSRD ab 1. 1. 2024 (Berichterstattung im Jahr 2025 über die Daten von 2024) anzuwenden sein, also ein Jahr später als ursprünglich geplant. Alle großen Unternehmen, die zwei der oben beschriebenen Kriterien erfüllen und bisher nicht dem NaDiVeG unterliegen, sollen ab 1. 1. 2025 (Berichterstattung im Jahr 2026 über die Daten von 2025) gem der CSRD berichten. Börsennotierte KMUs sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungs­unternehmen sind ab 1. 1. 2026 (Berichterstattung im Jahr 2027 über die Daten von 2026) verpflichtet.

Wichtig ist, dass der Rat auf dieser Basis weitere Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufnehmen wird, die im Frühjahr 2022 beginnen sollen. Die finale Timeline muss also noch offiziell beschlossen werden.

5. Das Involvement von CFOs

In der Vergangenheit oblag die Nachhaltigkeitsberichterstattung in aller Regel ausschließlich dem Nachhaltigkeitsmanagement – oftmals ein eigener Bereich im Unternehmen abseits des Finanzbereichs.

Doch im Zuge der seit 2016 bestehenden Vorgaben und der nun durch die CSRD erhöhten Anforderungen gewinnt das Reporting zunehmend an Relevanz. So werden Nachhaltigkeitskennzahlen immer mehr zum Thema von CFOs und den Finanzabteilungen – nicht zuletzt auch deshalb, weil diese Abteilungen bzw Unternehmensbereiche naturgemäß im Reporting sehr versiert sind.

Auch die International Financial Reporting Standards (IFRS) setzen sich nun im Sinne der Climate-First-Devise mit der Klimaberichterstattung auseinander, beschäftigen sich daher nun auch immer mehr mit Nachhaltigkeitskennzahlen.

So kommt es zu einer immer intensiveren Zusammenarbeit zwischen der Nachhaltigkeit und dem CFO-Bereich. Zwar ist oft nach wie vor das Nachhaltigkeitsmanagement für die Kennzahlenerfassung inhaltlich verantwortlich, diese wird jedoch zunehmend im Accounting- oder Controlling-Bereich abgewickelt und in bestehende Reportingsysteme integriert, die auch für das Reporting von finanziellen Kennzahlen verwendet werden.

6. Die Rolle der EU-Taxonomie

Dieser Trend wird auch durch die Tatsache verstärkt, dass parallel zur CSRD die EU-Taxonomie definiert worden ist, welche eine europaweit einheitliche Definition von „grünen“ Wirtschaftsaktivitäten festlegt und äußerst detaillierte Richtlinien und Kriterien enthält. In der Taxonomie ist festgeschrieben, welche Nachweise Unternehmen zu erbringen haben, damit eine Wirtschaftsaktivität tatsächlich als nachhaltig bewertet werden kann, dh wie und in welchem Ausmaß seine Tätigkeiten die definierten Kriterien erfüllen.

Die Definitionen stützen sich dabei auf sechs zu erreichende Umweltziele. Zwei dieser Ziele wurden bereits ausdefiniert:

1.Was ist eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität, die einen großen Beitrag zum Klimaschutz leistet?
2.Was ist eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität, die die Anpassung an die Klimakrise ermöglicht?

Die Kriterien zu den verbleibenden vier Umweltzielen sollen noch im Jahr 2022 verlaut­bart werden.

Im Fokus der Berichterstattung stehen hier drei Unternehmenskennzahlen:

1.Der Anteil des Umsatzes mit Dienst­leistungen bzw Produkten im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten.
2.Der Anteil der Investitionen (CapEx), die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind.
3.Der Anteil der operativen Kosten (OpEx), die ökologisch nachhaltig eingesetzt wurden.

Mit diesen drei Messgrößen befinden wir uns nun definitiv im Kernbereich von CFO-Themen.

7. Nachhaltigkeit als neuer Kernbereich von CFOs

In Zukunft werden daher der Finanzbereich, der Accounting-Bereich und das Controlling vermehrt in das Nachhaltigkeitskennzahlen-Management involviert sein. Das Controlling wird hier vor allem auch deshalb eine wichtige Rolle spielen, da Unternehmen auch gefordert sein werden, Kennzahlen nicht nur zu veröffentlichen, sondern auch entsprechende Ziele zu proklamieren und zu überprüfen, ob sich das Unternehmen auf Zielerreichungspfad befindet. Dies gilt für alle Nachhaltigkeitsthemen wie CO 2-Emissionen genauso wie für den Bereich der Arbeitsunfälle, oder auch für soziale Verantwortung und Menschen­rechte in der Lieferkette.

Aus all den genannten Gründen werden Nachhaltigkeitskennzahlen wohl fester Bestandteil des Finanzbereichs werden.

8. Empfehlungen für Standards als Vorbereitung auf die CSRD

In der Vorbereitung auf die CSRD ist vor allem die Global Reporting Initiative als wesentliche Basis für die EU Sustainability Reporting Standards zu Seite 45 nennen. Letztere werden derzeit von der EFRAG ( European Financial Reporting Advisory Group) im Auftrag der EU-Kommission als verpflichtender europäischer Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entworfen.

Allerdings ist die GRI nun nicht mehr die unangefochtene Nummer 1 auf dem Gebiet des Kennzahlen-Reporting. Für Nordamerika ist hier beispielsweise auch das SASB ( Sustainability Accounting Standards Board 2 ) zu nennen, dessen Standards vor allem dann zum Tragen kommen, wenn ein Unternehmen an einer amerikanischen Börse notiert ist. Auch dieser wird als eines der Basisdokumente für die europäischen Standards gelistet, vor allem im Bereich der sektorspezifischen Kennzahlen.

Weitere Standards, auf die sich Unternehmen stützen sollen bzw können, sind ua das CDP ( Carbon Disclosure Project), ein Rating System für Klimaschutz, das die Veröffentlichung der Umweltdaten von Unternehmen und Kommunen zum Ziel hat (zB Treibhausgasemissionen und Wasserverbrauch), sowie das Greenhouse Gas Protocol, eine Initiative zur Berechnung und Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Gerade in Bezug auf die Klimaberichterstattung liegt von der EFRAG im Zuge der CSRD bereits ein eigener Entwurf vor, in dem eine Vielzahl von klimabezogenen Informationen gefordert wird.

Eine davon betrifft naturgemäß die CO 2-Bilanz der Geschäftstätigkeiten. Allerdings sind dabei nicht mehr nur Scope 1- und 2-Emissionen (aus unmittelbarer Geschäftstätigkeit), sondern nun auch Scope 3-Emissionen, also die vor- und nachgelagerten Emissionen (verursacht durch Lieferanten, Materialverbrauch, Logistik etc) zu berichten.

Darüber hinaus wird auch gefordert, die Klimaziele des Unternehmens bekanntzu­geben, um festzustellen, ob diese Ziele im Hinblick auf die Erfüllung des Pariser Klima­abkommens ambitioniert genug sind. Schließlich fordern die bestehenden Entwürfe auch, Initiativen zu nennen, mit denen die gesetzten Ziele erreicht werden können – insgesamt also eine sehr umfassende Reportingaufgabe, vor der die Unternehmen nun stehen.

9. The End of Excel-Digitalisierung im Kennzahlen-Management

Wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen steht auch im Nachhaltigkeitsreporting als nächster dringender Schritt die Digitalisierung an – entweder in Form einer Integration in bestehende Systeme oder aber mittels eigens dafür konzipierter Programme, dh als Stand Alone Software Lösung zur Datenerfassung, die auf ESG ( Environment, Social, Governance) spezialisiert ist. Unterstützung bieten hier Beratungs­unternehmen, die bestehende Systemlandschaft analysieren und Möglichkeiten der Integration von ESG-Daten – und wo dies nicht umgesetzt werden kann – mit zusätzlichen Lösungen erarbeiten.

Ein wichtiges Kriterium dabei ist im Hinblick auf die ab dem Berichtsjahr 2023 tragend werdende Limited Assurance, dass diese Systeme und Datenbanken auch prüfsicher sind.

10. Relevante Nachhaltigkeitskennzahlen

In erster Linie zählen hier klimaspezifische Kennzahlen dazu. Je nach Sektor und Tätigkeit des Unternehmens können natürlich auch Kennzahlen zu Wasser, Abfall, Arbeitssicherheit und weiteren Nachhaltigkeitsthemen wesentlich sein. Darüber hinaus sind auch die Taxonomie-Kennzahlen hoch relevant (nachhaltiger Umsatz, nachhaltige Investitionen, nachhaltige operative Kosten). Des Weiteren haben die Kennzahlen aus den GRI-Standards eine hohe Bedeutung. Im Governance-Bereich sind unter anderem Compliance-Kennzahlen zu erwähnen.

11. Neue Stakeholder

In den letzten Jahren interessieren sich nicht mehr nur die überprüfenden Stellen für die Thematik der Nachhaltigkeitskennzahlen, sondern auch andere Stakeholder treten auf den Plan.

11.1. Banken

An prominenter Stelle sind hier die Banken zu nennen, da diese bei der Vergabe von Finanzierungen zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen in ihr eigenes Risikomanagement integrieren. Diese Zahlen sind für Banken aber nicht nur im Hinblick auf die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit potenzieller Kreditnehmer relevant, sie dienen auch der Imagepflege. Auch Banken bilden hier keine Ausnahme und investieren vermehrt in Projekte, die diesem Anspruch gerecht werden. Daher stellen nun auch Kreditinstitute immer öfter Fragen nach Methoden zur CO 2-Reduktion und den Maßnahmen zur EU-Taxonomie, wie beispielsweise nachhaltigen Investitionen.

11.2. Kunden

Vor allem im B2B-Bereich fordern Unternehmen ebenfalls zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen, da auch sie ihrerseits ihre Lieferanten (Scope 3) Kennzahlen-technisch erfassen und Zulieferer bzw auch andere Geschäftsp­artner mit ungünstiger Nachhaltigkeitsperformance die Nachhaltigkeitsbilanz des Unternehmens negativ beeinflussen. Auch dieser Aspekt wird in den kommenden Jahren stärker tragend werden.


Auf den Punkt gebracht

Noch in den 1990er Jahren war die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich nicht existent, und als zu Beginn der 2000er Jahre die ersten Berichte publiziert wurden, war das Reporting im Bereich Nachhaltigkeit zunächst noch ein Orchideenthema. Doch schon in den Zehnerjahren kam es nach und nach zu einer Professionalisierung, diverse Standards entstanden und schon bald folgten die ersten Verpflichtungen zum Kennzahlen-Reporting.

In diesem Sinne sollen und müssen die Zwanzigerjahre das Impact-Jahrzehnt werden, in dem es gelingen muss, deutliche Entlastungen für die Umwelt zu realisieren.

Und die Zeichen stehen gut, denn die CSRD sowie die EU-Taxonomie und vor allem Seite 46 auch die wachsende Anzahl an Stakeholdern haben das Nachhaltigkeitsreporting in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt und so auch zu einem Bereich werden lassen, in den CFOs zunehmend involviert werden – eine durchaus begrüßens­werte Entwicklung.


Der Beitrag erschien zunächst in CFOaktuell (Heft 2/2022). Mehr Infos unter: www.cfoaktuell.at

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